So eine Regelung gibt es schon lange. Gegen Nachweis der verbrauchten Mehlmenge wird der theoretische Wasserverbrauch zum Backen berechnet und von der zu zahlenden Abwassermenge abgezogen. Alternativ dazu kannst Du auch den speziellen Wasserverbrauch per Wasseruhr erfassen. Also Uhren an die Zuleitung zum Ofen, das Wassermischgerät etc. Und dann den Mitarbeitern die Finger abhacken, wenn sie NICHT das Mischgerät benutzen.
Aber ich kann mir auch vorstellen, dass diese Regelungen von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind. da die örtlichen Versorger (Stadtwerke) meist autark sind. Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass es eine bundesweite Einigung gibt.
Also, einfach mal anrufen und nachfragen. Und bei der Gelegenheit gleich den entsprechenden Sachbearbeiter für Strom erfragen. Denn alleine mit einer Optimierung der Stromverbraucher kommt schon mal bares Geld rein.
Einen schönen Tag noch.
Markus Bahmeier