Servus Bibi
Also soweit ich mich an meinen Teil 4 der Meisterausbildung erinnere ist der Lehrherr verpflichtet die Kosten der ÜLU zu übernehmen. Bei anderweitigen Kursen ist das wohl nicht so, wenn ich mich recht erinnere.
Die ÜLU zählt als Arbeitszeit, da hat er Dich für die Zeit der ÜLU freizustellen. Bei anderen Kursen ist es "Verhandlungssache"![]()
Schönen Gruß vom bestback




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