Servus hyper
Die Frage ist natürlich, warum will der Inhaber das Bistro abgeben ????
Inventarbewertung erfolgt eigendlich immer nach derzeitigem Marktwert mit Berücksichtigung von Alter(bei recht alten Geräten), Zustand und Gebrauchsfähigkeit. Die sich daraus ergebenen Werte werden in der Regel auch vom Finanzamt so anerkannt; wenn sie ein Steuerberater einreicht sowieso.
Schönen Gruß vom bestback