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Thema: Zusatzversorgungskasse des Bäckerhandwerks - Pflicht?

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  1. #1
    Lohnbaecker Gast

    Ausrufezeichen AW: Zusatzversorgungskasse des Bäckerhandwerks - Pflicht?

    Diese Anfrage ist Berechtigt und auch Richtig!
    Es sind Anteile die der AG & AN in diese Kasse einzahlen!
    Jedoch ist zu beachten!
    Dass diese Anteile für den AN nur passiv Ersichtlich sind!
    ( Sie Schmälern den Steuerlichen Anteil also das Brutto Gehalt, was sich positiv auswirkt )
    Solange wie er Aktiv im Bäckerhandwerk arbeitet werden Leistungen abgeführt, ein Anspruch auf diese Leistungen erhält der Bäcker AN, wenn er das Renten alter Erreicht hat, oder eine Berufsunfähigkeit Vorliegt, auch bei einem Betrieblichem Unfall hat er Ansprüche auf diese Leistungen.
    Leider begrenzen sich die Leistungen auf die Aktive Ausübung und werden den gesetzlichen Renten oder Unfallversicherungen nicht zu gerechnet!
    Wenn der AN nicht im Bäckerhandwerk tätig ist, oder dieses Verlässt.
    Verfallen die Zusatzleistungen zu Gunsten der Zusatzkasse.
    Hier ist zu bemerken das der Bergbau, Stahl Gießereien Brauer Mälzer und die Auto Industrie ähnliche Vorgaben haben.
    Auch in der Landwirtschaft sind diese Vorgaben üblich!
    Sie berufe sich auf das, sog. Grundversorgungs- Gesetz!
    - dies wurde in den Kriegs Jahren:
    Weimarer Republik, 1914-1918 und 1939-1945 usw.
    sagen wir erfunden!
    - Es sollte sicherstellen, dass auch bei Katastrophen, Arbeitskräftemangel keine Versorgungs-
    Engpässe Entstehen!
    - Bestanteile dieses Gesetzes sind heute!
    DRK usw. Feuerwehr, THW und unter Umständen die Verteidigung- Kräfte, auch Exekutive Institutionen unterliegen diesem Gesetz.

    Hieraus erschließen sich auch die Vorgaben, des AG & AN bzw. Grundversorgungs- Betriebes der Legislative.

  2. #2
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    AW: Zusatzversorgungskasse des Bäckerhandwerks - Pflicht?

    Es sind nur 2/3 in die Rente von den Beiträgen gegangen,der Rest zur Berufsgenossenschaft.

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