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Thema: Leihkoch und Scheinselbstständigkeit

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  1. #1
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    AW: Leihkoch und Scheinselbstständigkeit

    Miet-oder Leihköche sind in der Catering-/Gastronomie-und Hotelbranche ein (vermutlich) großer Markt. Ich selbst arbeite in einem Unternehmen, in dem wir regelmäßig Leihköche ordern. Alle größeren Catering-Unternehmen die ich kenne arbeiten regelmäßig mit Leihköchen.

    Aus Gesprächen und meiner Internetrecherche habe ich den Eindruck gewonnen, dass es sich hier um einen großen Bedarf handelt/handeln muss.

    Es gibt auch Agenturen (Pools) die Leihköche sowie Servicekräfte eine Plattform bieten.

    Die Leihköche, mit denen ich gesprochen habe, sagten mir das sie niemals mehr in einem Angestelltenverhältnis wechseln wollen. Sie waren mit der Art ihrer selbständigen Arbiet zufrieden.

    Ich denke, dass es nur zu rechtlichen Problemen kommen kann, wenn ein Leihkoch ein halbes bis ganzes Jahr ausschließlich in einem Unternehmen arbeitet. Da dürfte vermutlich Scheinselbständigkeit vorliegen.
    Geändert von prinztorty (17.08.2009 um 16:41 Uhr)

  2. #2
    Thomas Christensen Gast

    AW: Leihkoch, Mietkoch und Scheinselbstständigkeit

    vielen Dank an Uwe und Prinztorty! So ähnlich sehe ich das auch, wobei ich für die Beurteilung einer Scheinselbstständigkeit die Dauer der Tätigkeit bei einem Auftraggeber von mehreren Monaten schon kritisch sehe. Denn ein Personalengpass ist i. d. R. immer nur für kurze Zeit, eben bis der geeignete Koch gefunden wurde. Wenn man über ein halbes Jahr keinen geeigneten Koch gefunden hat, sollte man sich Gedanken machen, ob das gewünschte Profil realistisch ist.

    Ein anderes Thema ist die Vergütung des Mietkochs! Da werden Stundensätze angeboten, die aus meiner Sicht eigentlich nicht sein können, Bsp. eines aktuellen Anbieters hier im Gastro-Anzeiger:
    Mein Stundenverrechnungssatz liegt z.Zt. bei 19,50 €, zzgl. An- und Abfahrt und natürlich der gesetzlichen Mwst.
    Bsp.-Rechnung bei Vollauslastung (45 Std./ 5-Tage-Woche, 22 Tage/Monat, alleinstehend:

    9 Std. x 22 Tage x 19,50 = 3861 EUR

    Sozialabgaben 43,5 % = 1679 EUR
    KV + PV, RV, AV
    Mietkoch muß
    23 % Arbeitgeber- und
    20,5% Arbeitnehmer-Anteile
    zahlen!

    - Betriebsaufwand pauschal: = 300 EUR
    -----------------------------------------
    Summe: = 1882 EUR

    - 16,23% Einkommenssteuer = 305 EUR
    -----------------------------------------
    Summe: = 1577 EUR

    Ergibt einen Nettostundenlohn von 8 EUR !

    Die angenommende Vollauslastung ist vermutlich nicht realistisch. Eine gute Auslastung nehme ich mit 80 % an, tatsächlich wird ein guter Mietkoch übers Jahr betrachtet aber vielleicht nur eine Auslastung von 60 - 70 % erreichen, so das die effektive Nettovergütung weit unter 8 EUR ist.

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