Hallo
Er muss doch erst einmal versuchen eine Gewerberlaubnis zu bekommen, denn dieses Gewerbe ist erlaubnispflichtig.
Also erst einmal zum Gewerbeamt und dort die Sache eingereicht.
Dann die Unbedenklichkeitsbeschein igung von der Bundes Staatsanwaltschaft, von der Steuerbehörde und dem Gewerbezentralregister.
Dann auf dem Antrag den Stempel der Kommune mit Stellungnahme, dass diese damit auch einverstanden sind.
Dann empfielt es sich die Lebensmittelaufsicht vorher bei zu holen, damit es hinterher kein böses erwachen gibt.
Genauso wie das Bauamt denn da kann schon ein fehlender Fettabscheider zu Problemen führen
Wenn dass alles da ist, und für die ganze Sache schon so einiges Geld fällig war, kann man an die weitere Planung denken.