Hallo,
danke für deine Antwort. Ich kenne das bei der Bäckerei schon so, dass man hier eben nach Stück verkaufen darf, wenn bei der Herstellung eben eine bestimmte Teigeinwaage im Mittel nicht über- bzw. unterschritten wird.
Bei der Wurst kenn ich das ganze eben gar nicht. Auf allen Verpackungen steht das Gewicht. Und eigentlich nie Stück. Auch wenn ich zwei Stück Wiener kaufe, werden die mir nach Gewicht abgerechnet.

Die Schwierigkeit bei dieser Anfrage ist eben auch noch, dass die Wurst immer sehr unterschiedlich ausfällt, da sie in Naturdarm kommt, der nicht standartisiert ist. Und da kanns mal sein, dass man 320g oder gar 380g für sein Geld bekommt und ich denke, das ist nicht handhabbar. Die Auszeichnung mit: Gewicht am Verpackungstag. Gewichtsverlust möglich kenne ich schon auch. Hat man ja auch des öfteren mal. Aber da gehts meist um eine kleine Abweichung. 60g find ich schon etwas viel.
Gruß