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Thema: Stückwarenauszeichnung Rohwurst

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    AW: Stückwarenauszeichnung Rohwurst

    Hallo Gaby

    Ich bin zwar Bäckermeister und nicht Metzgermeister, aber beim Verkauf ist das wohl eher egal, da die Richtlinien was Verpackung angeht ja so gut wie gleich sein dürften.

    Ich habe das so in Erinnerung daß das Gewicht was bei der Verpackung angegeben werden muß das Gewicht am Verpakungstag ist. Sollte sich das Gewicht ändern durch Lagerung kannst Du da ja nix dafür.
    Deswegen ist mir aufgefallen das bei vielen Rohwurstwaren die verpackt im Handel angeboten werden aufgedruckt ist "Gewichtsverlust durch Lagerung möglich" und "Gewicht am Tag der Verpackung"
    Wo der Gewichtsverlußt nun stattfinden darf(bei Dir oder beim Endverbraucher), darüber denk ich mal gibts wohl keine Regelung bzw. ist noch nicht bestimmt worden(zum Glück).
    Es ist doch aber allgemein im Metzgerhandwerk üblich das nach Gewicht verkauft wird; ich kenn das zumindest nicht anders.

    Auch in der Bäckerei ist der Aufdruck "Gewichtsverlußt duch Lagerung möglich" gebräuchlich, z.B. bei Honiglebkuchen, Lebkuchenherzen oder verpacktem Dauergebäck.
    Wieviel der Gewichtsverlußt nun aber hier betragen darf, hab ich nun nichtmehr im Kopf und die Unterlagen dazu auch gerade nicht zur Hand; aber hierzu gibt es im Bäckerhandwerk zumindest bei Brot eine Regelung.

    Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
    Es gibt bestimmt noch Kollegen die dazu mehr sagen können.


    Schönen Gruß vom bestback
    Geändert von bestback (08.06.2009 um 16:21 Uhr)

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