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Thema: Stückwarenauszeichnung Rohwurst

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  1. #1
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    AW: Stückwarenauszeichnung Rohwurst

    Hallo Gaby

    Ich bin zwar Bäckermeister und nicht Metzgermeister, aber beim Verkauf ist das wohl eher egal, da die Richtlinien was Verpackung angeht ja so gut wie gleich sein dürften.

    Ich habe das so in Erinnerung daß das Gewicht was bei der Verpackung angegeben werden muß das Gewicht am Verpakungstag ist. Sollte sich das Gewicht ändern durch Lagerung kannst Du da ja nix dafür.
    Deswegen ist mir aufgefallen das bei vielen Rohwurstwaren die verpackt im Handel angeboten werden aufgedruckt ist "Gewichtsverlust durch Lagerung möglich" und "Gewicht am Tag der Verpackung"
    Wo der Gewichtsverlußt nun stattfinden darf(bei Dir oder beim Endverbraucher), darüber denk ich mal gibts wohl keine Regelung bzw. ist noch nicht bestimmt worden(zum Glück).
    Es ist doch aber allgemein im Metzgerhandwerk üblich das nach Gewicht verkauft wird; ich kenn das zumindest nicht anders.

    Auch in der Bäckerei ist der Aufdruck "Gewichtsverlußt duch Lagerung möglich" gebräuchlich, z.B. bei Honiglebkuchen, Lebkuchenherzen oder verpacktem Dauergebäck.
    Wieviel der Gewichtsverlußt nun aber hier betragen darf, hab ich nun nichtmehr im Kopf und die Unterlagen dazu auch gerade nicht zur Hand; aber hierzu gibt es im Bäckerhandwerk zumindest bei Brot eine Regelung.

    Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
    Es gibt bestimmt noch Kollegen die dazu mehr sagen können.


    Schönen Gruß vom bestback
    Geändert von bestback (08.06.2009 um 16:21 Uhr)

  2. #2
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    AW: Stückwarenauszeichnung Rohwurst

    Hallo,
    danke für deine Antwort. Ich kenne das bei der Bäckerei schon so, dass man hier eben nach Stück verkaufen darf, wenn bei der Herstellung eben eine bestimmte Teigeinwaage im Mittel nicht über- bzw. unterschritten wird.
    Bei der Wurst kenn ich das ganze eben gar nicht. Auf allen Verpackungen steht das Gewicht. Und eigentlich nie Stück. Auch wenn ich zwei Stück Wiener kaufe, werden die mir nach Gewicht abgerechnet.

    Die Schwierigkeit bei dieser Anfrage ist eben auch noch, dass die Wurst immer sehr unterschiedlich ausfällt, da sie in Naturdarm kommt, der nicht standartisiert ist. Und da kanns mal sein, dass man 320g oder gar 380g für sein Geld bekommt und ich denke, das ist nicht handhabbar. Die Auszeichnung mit: Gewicht am Verpackungstag. Gewichtsverlust möglich kenne ich schon auch. Hat man ja auch des öfteren mal. Aber da gehts meist um eine kleine Abweichung. 60g find ich schon etwas viel.
    Gruß

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