hallo siegfried,
mag vielleicht nicht der richtige ansprechpartner zu sein (der lehrlingswart), mir ging es darum, auf die möglicherweise rechtlichen folgen der nicht teilnahme an der überbetrieblichen unterweisung hinzuweisen.

denn wenn es so seien sollte, das ein ausschluss von der gesellenprüfung droht, entsteht in diesem falle ja der auszubildenden ein schaden.