– Fettabscheider – ein muß?
Zunehmend werden gastronomische Betriebe mit Speisenzubereitung von den Kommunen in die Pflicht genommen,
wenn es darum geht Küchen-Abwässer ins öffentliche Kanalnetz einzuleiten.
Für viele Gastronomen eine unverständliche Forderung, jedoch aus Sicht der Kommunen durchaus verständlich.
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind die Kommunen darauf bedacht, dass ihr teilweise schon heute marodes Kanalnetz nicht weiter belastet wird.
Sie fordern deshalb eine Vorreinigung von Abwässern aus Gewerbebetrieben, bevor diese ins öffentliche Kanalnetz eingeleitet werden.
Dieses trifft insbesondere auch für gewerbliche Küchen aller Art zu,
( Restaurants, Großküchen, Altenheimen, Krankenhäusern, usw.) ,
bei welchen das Abwasser durch organische Fettstoffe belastet ist.
Details können Sie in den örtlichen Abwassersatzungen nachlesen.
Die Vorreinigung des Abwassers das mit organischen Fetten belastet ist, erfolgt durch Fettabscheider,
die wahlweise mit einem vorgeschalteten oder integrierten Schlammfang ausgerüstet sind.
Die technischen Grundlagen für die Herstellung, der Installation sowie den Betrieb und die Wartung von Fettabscheidern sind in der DIN 4040 / Euro Norm EN 1825 festgelegt.
Diese Normen wurden in den letzten Jahren mehrfach ergänzt mit dem Ergebnis,dass die Normen von den Behörden vor Ort unterschiedlich interpretiert werden.
Nach dem Motto: ( Wenn man nicht überzeugen kann, sollte man wenigstens verwirren! ).
Grundlage für die Größenbestimmung von einem Fettabscheider ist die DIN 4040. Dazu gibt es bei der Akzentra-Abwassertechnik einen Erfassungsbogen, mit welchem die Nenngröße ermittelt werden kann. Den Bogen können Sie kostenlos per mail anfordern.