breze54, jetzt krieg Dich mal wieder ein! Ich habe das Beispiel "Kinder als billige Arbeitskräfte" nicht auf Dich, (wie komme ich dazu, ohne Dich zu kennen) sondern als ein Beispiel genannt, was meines Erachtens die Berufsehre ausmacht, denn Deine Auffassung dazu scheint mir doch arg kurzsichtig.
Im übrigen empfinde ich Deine Beiträge in diesem Forum auch unfreundlich, diese offenbaren eine gewisse Frustration. Ich will aber Deine Äusserungen zum Anlass nehmen und mit ein paar Fakten antworten, da ich vermute, dass es noch mehrere gibt, die so denken, denn sonst wäre es mit dem Bäckerhandwerk nicht so weit gekommen!
ZuWenn die wenigen Wettbewerbsvorteile der nebenerwerblichen Hofbäckerei Dir Probleme bereiten, bzw. Du Angst hast, die backende Hausfrau oder Bäuerin würde Dich um Deine Existenz bringen, würde ich mir an Deiner Stelle Gedanken über die eigenen Kompetenzen machen! Der wesentliche Wettbewerbsvorteil eines Bäckermeisters ist doch sein Fachwissen und seine Erfahrung! Du schreibst selbst:Zudem stinkt mir bei den Bauern der Wettbewerbsvorteil.Jedem, der sich ein bischen um seine Gesundheit kümmert, ist bekannt, das verbrannte Kruste krebserregende Stoffe enthalten!4 mm verbrannte Kruste, ist halt super rustikal.
Nun, welche Wettbewerbsvorteile sind das denn und sind Sie tatsächlich relevant für einen gut geführten Konditorei- Bäckereibetrieb? Ich habe nur zwei Wettbewerbsvorteile gefunden:
Alle anderen gesetzlichen Vorgaben über das Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebenmitteln müßen auch beim Hofbacken eingehalten werden und das sind bekanntlich nicht wenige! Über eine Google-Suche mit den Begriffen [Rechtsbestimmungen landwirtschaftliche Direktvermarktung] finden sich die relevanten Bestimmungen.
- Pflicht der Meisterprüfung fällt weg (Einschränkungen siehe unten)
- und damit fehlen auch wesentliche Kompetenzen, da oft ja noch nicht eimal das Wissen eines Bäckergesellen vorhanden ist!
- Ladenöffnungszeiten gelten nicht (bis max. 100 qm Ladenfläche)
- Damit ist gewährleistet, dass keine Supermärkte auf dem Hof entstehen!
... zudem sind der nebenerwerblichen Hofbäckerei enge Grenzen gesetzt, ich zitiere aus einem Merkblatt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zur Direktvermarktung: lwk-rlp.de/bilder/mediafile_5526_DV_01_Rech tsbestimmungen.pdf, verfasst im Mai 2007Das Herstellen bestimmter Lebensmittel, wie Wurst oder Brot, darf laut Handwerksordnung in einigen Handwerksberufen (z.B. Metzger, Bäcker, Konditor) nur von Personen ausgeübt werden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. In der Regel wird dazu die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerkszweig benötigt. Direktvermarkter dürfen ausnahmsweise solche handwerklichen Tätigkeiten in unerheblichem Umfang in Form eines handwerklichen Nebenbetriebes ausüben. Als unerheblich gilt, wenn während eines JahresWeitere Einschränkungen (gefunden in: landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1072672/di_Recht3.pdf)
- der durchschnittliche Umsatz und
- die durchschnittliche Arbeitszeit
eines ohne Hilfskräfte arbeitenden Betriebes des betreffenden Handwerks-zweiges nicht überschritten wird. Richtwerte 1) für den Umsatz eines Ein-Mann-Betriebes: Landwirtschaftskammer RLP – Einkommensalternativen – DV_01_Rechtsbestimmungen. doc Seite 5 (von 13 Seiten) Stand: Mai 2007
ca. 50 000 €/Jahr für Metzgereien
ca. 35 000 €/Jahr für Bäckereien
Handwerksordnung: Im Rahmen einer handwerklichen Tätigkeit in nur unerheblichem Umfang oder eines handwerklichen Hilfsbetriebes kann ein Landwirt die bei der Direktvermarktung anfallenden handwerklichen Tätigkeiten ohne Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer selbst verrichten. Unerheblich im Sinne der Handwerksordnung ist die Tätigkeit dann, wenn sie während eines Jahres die durchschnittliche Arbeitszeit eines ohne Hilfskräfte in Vollzeit arbeitenden Betriebes des betreffenden Handwerkszweigs nicht übersteigt.Es darf also nur die durchschnittliche Arbeitszeit einer Arbeitskraft zur Herstellung von Backwaren verwendet werden! Meist ist es die Bäuerin, die nebenbei ein paar Brote pro Tag herstellt. Beim besten Willen kann ich damit keine ernsthafte Konkurrenz für einen Bäckerprofi erkennen, sofern er sein Handwerk versteht!
Für die Fleischverarbeitung gilt:
⇒ Es dürfen höchstens 70 Arbeitsstunden pro Woche anfallen.
⇒ Die Verarbeitung von bis zu 30 Schweinen im Jahr gilt noch als unerheblich.
Für Bäckereibetriebe gilt:
⇒ Es dürfen höchstens 60 Arbeitsstunden pro Woche anfallen.
Wird eine dieser Grenzen überschritten, liegt ein handwerklicher Nebenbetrieb vor; der Betriebsinhaber muss in der Handwerksrolle eingetragen sein.