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Thema: Berufsehre !

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  1. #1
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    AW: Berufsehre !

    Hallo zusammen,

    da kann ich Herrn Christensen nur zustimmen!

    Für mich persönlich bedeutet Berufsehre :

    - Das ich selber storlz über meinen Beruf und dessen Leistungen binn
    - Das wenn mich Kunden, Verwanste ect. auf meinen Beruf ansprechen ich fachkompetent antworten kann und dabei die einzigartigkeit des Deutschen Bäckerhandwerks weitergebe !
    - Das auch im Weltweiten Ausland, der Beruf des Bäckers, den er in Deutschland gelernt hat, immens hohes Ansehen genießt
    - Und das ich in der Lage bin als Bäckermeister meinen Teil dazu beizutragen, das es hoch qualifizierten Nachwuchs gibt! Denn Leute, die nicht wollen stelle ich NICHT ein !
    - alle, die ich bisher Ausgebildet habe, sind was geworden in Ihrem Beruf !

    Das ist Berufsehre und Stolz, wenn man es geschaft hat, schon von Beginn der Ausbildung an ( Auch auf mich bezogen ) die richtigen Entscheidungen getroffen zu haben und vorallem selber Lehrherren gehabt hat, die es zu schätzen wussten, wenn man diesen Beruf wirklich LERNEN wollte !
    Genau!!!

    Gruss, 1320304

  2. #2
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    AW: Berufsehre !

    Hallo zusammen,
    freue mich über die Kommentare die mir allerdings beweisen, daß zwischen lesen und verstehen Welten liegen.
    Wenn mein Auto defekt ist, bringe ich es in die Werkstatt.
    Da pople ich nicht selber rum. Im Gegenzug kommt der Mechaniker zu mir wenns um Backwaren geht.
    Das Brot der Bäuerin ist nicht besser, sondern trendiger/nostalgischer/uriger ( Aaaa direkt vom Bauern ohne den lästigen Umweg über den Bäcker ).
    4 mm verbrannte Kruste, ist halt super rustikal.
    Zudem stinkt mir bei den Bauern der Wettbewerbsvorteil. Ohne jeden Nachweis in mancherlei Hinsicht darf hier produziert und verkauft werden.
    Wenn die dann auch noch kommt und fragt mich nach Reinzuchtsauer kriege ich doch die Krise.
    Vollkommen daneben liegen jedoch der Administrator und 132034.
    Wo habe ich denn geschrieben, daß ich gegen Ausbildung bin?
    Der Begriff Kinder als billige Arbeitskräfte im Zusammenhang mit meinem Beitrag ist eine Frechheit und entbehrt jeder Grundlage. Bei den beiden habe ich wohl in den sprichwörtlichen Sack voller Fürze gestochen die nun herausgekrochen sind.
    Freundliche Grüße

  3. #3
    Thomas Christensen Gast

    AW: Berufsehre !

    breze54, jetzt krieg Dich mal wieder ein! Ich habe das Beispiel "Kinder als billige Arbeitskräfte" nicht auf Dich, (wie komme ich dazu, ohne Dich zu kennen) sondern als ein Beispiel genannt, was meines Erachtens die Berufsehre ausmacht, denn Deine Auffassung dazu scheint mir doch arg kurzsichtig.

    Im übrigen empfinde ich Deine Beiträge in diesem Forum auch unfreundlich, diese offenbaren eine gewisse Frustration. Ich will aber Deine Äusserungen zum Anlass nehmen und mit ein paar Fakten antworten, da ich vermute, dass es noch mehrere gibt, die so denken, denn sonst wäre es mit dem Bäckerhandwerk nicht so weit gekommen!

    Zu
    Zudem stinkt mir bei den Bauern der Wettbewerbsvorteil.
    Wenn die wenigen Wettbewerbsvorteile der nebenerwerblichen Hofbäckerei Dir Probleme bereiten, bzw. Du Angst hast, die backende Hausfrau oder Bäuerin würde Dich um Deine Existenz bringen, würde ich mir an Deiner Stelle Gedanken über die eigenen Kompetenzen machen! Der wesentliche Wettbewerbsvorteil eines Bäckermeisters ist doch sein Fachwissen und seine Erfahrung! Du schreibst selbst:
    4 mm verbrannte Kruste, ist halt super rustikal.
    Jedem, der sich ein bischen um seine Gesundheit kümmert, ist bekannt, das verbrannte Kruste krebserregende Stoffe enthalten!


    Nun, welche Wettbewerbsvorteile sind das denn und sind Sie tatsächlich relevant für einen gut geführten Konditorei- Bäckereibetrieb? Ich habe nur zwei Wettbewerbsvorteile gefunden:

    1. Pflicht der Meisterprüfung fällt weg (Einschränkungen siehe unten)
      • und damit fehlen auch wesentliche Kompetenzen, da oft ja noch nicht eimal das Wissen eines Bäckergesellen vorhanden ist!
    2. Ladenöffnungszeiten gelten nicht (bis max. 100 qm Ladenfläche)
      • Damit ist gewährleistet, dass keine Supermärkte auf dem Hof entstehen!
    Alle anderen gesetzlichen Vorgaben über das Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebenmitteln müßen auch beim Hofbacken eingehalten werden und das sind bekanntlich nicht wenige! Über eine Google-Suche mit den Begriffen [Rechtsbestimmungen landwirtschaftliche Direktvermarktung] finden sich die relevanten Bestimmungen.

    ... zudem sind der nebenerwerblichen Hofbäckerei enge Grenzen gesetzt, ich zitiere aus einem Merkblatt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zur Direktvermarktung: lwk-rlp.de/bilder/mediafile_5526_DV_01_Rech tsbestimmungen.pdf, verfasst im Mai 2007
    Das Herstellen bestimmter Lebensmittel, wie Wurst oder Brot, darf laut Handwerksordnung in einigen Handwerksberufen (z.B. Metzger, Bäcker, Konditor) nur von Personen ausgeübt werden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. In der Regel wird dazu die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerkszweig benötigt. Direktvermarkter dürfen ausnahmsweise solche handwerklichen Tätigkeiten in unerheblichem Umfang in Form eines handwerklichen Nebenbetriebes ausüben. Als unerheblich gilt, wenn während eines Jahres

    - der durchschnittliche Umsatz und
    - die durchschnittliche Arbeitszeit

    eines ohne Hilfskräfte arbeitenden Betriebes des betreffenden Handwerks-zweiges nicht überschritten wird. Richtwerte 1) für den Umsatz eines Ein-Mann-Betriebes: Landwirtschaftskammer RLP – Einkommensalternativen – DV_01_Rechtsbestimmungen. doc Seite 5 (von 13 Seiten) Stand: Mai 2007

    ca. 50 000 €/Jahr für Metzgereien

    ca. 35 000 €/Jahr für Bäckereien
    Weitere Einschränkungen (gefunden in: landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1072672/di_Recht3.pdf)

    Handwerksordnung: Im Rahmen einer handwerklichen Tätigkeit in nur unerheblichem Umfang oder eines handwerklichen Hilfsbetriebes kann ein Landwirt die bei der Direktvermarktung anfallenden handwerklichen Tätigkeiten ohne Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer selbst verrichten. Unerheblich im Sinne der Handwerksordnung ist die Tätigkeit dann, wenn sie während eines Jahres die durchschnittliche Arbeitszeit eines ohne Hilfskräfte in Vollzeit arbeitenden Betriebes des betreffenden Handwerkszweigs nicht übersteigt.

    Für die Fleischverarbeitung gilt:
    ⇒ Es dürfen höchstens 70 Arbeitsstunden pro Woche anfallen.
    ⇒ Die Verarbeitung von bis zu 30 Schweinen im Jahr gilt noch als unerheblich.

    Für Bäckereibetriebe gilt:
    ⇒ Es dürfen höchstens 60 Arbeitsstunden pro Woche anfallen.

    Wird eine dieser Grenzen überschritten, liegt ein handwerklicher Nebenbetrieb vor; der Betriebsinhaber muss in der Handwerksrolle eingetragen sein.
    Es darf also nur die durchschnittliche Arbeitszeit einer Arbeitskraft zur Herstellung von Backwaren verwendet werden! Meist ist es die Bäuerin, die nebenbei ein paar Brote pro Tag herstellt. Beim besten Willen kann ich damit keine ernsthafte Konkurrenz für einen Bäckerprofi erkennen, sofern er sein Handwerk versteht!
    Geändert von Thomas Christensen (14.02.2009 um 21:24 Uhr) Grund: Nachtrag

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