das ist ein sehr komplexes Thema,ersteinmal benötigst Du auf jeden Fall eine Teilkonzession für den eingeschränkten Handel(Hofverkauf),es versteht sich von selbst,daß die Lokalität bzw Verkaufsräume den Vorschriften des HACCP entsprechen müssen,Gleiches gilt für die Produktionsräume,es gilt der Grundsatz Bearbeiten (Räuchern,Pökeln,Kochen usw)unterliegen keiner
Produktionsgenehmigung weil keine strukturverändernden Prozesse angewendet werden,alle Anwendungen wie zerkleinern unter 1ccm,Zerkleinern mit dem Wolf oder Kutter fallen unter die Hackfleischverordnung bzw sind verarbeitende Prozesse und verpflichten zu einer Ausbildung mit nachgewiesener Prüfung,jede Person die ohne Zulassung produzierte Ware in den Verkehr bringt macht sich strafbar und haftet für alle daraus resultierenden Schäden,zur allgemeinen Information,wir reden nicht über Ordnungswiedrigkeiten oder Gesetzesübertretungen,hie r greift das Strafrecht
(Gesundheitsgefährdung,Le bensmittelgesetz,Handwerk sgesetz,Handelsrecht,
biszur vorsätzlichen Körperverletzung,das ist kein Spass,also Finger weg wenn die Vorraussetzungen nicht erfüllt sind
mfG seabutcher