Hallo TDK,
Auch als Lehrling hat man ein Recht auf bezahlte Ueberstunden. Wenn sich daran nichts geaendert hat, steht dem Lehrling 1/100 seiner Ausbildungsverguetung fuer jede geleistete Ueberstunde zu.
Als Beispiel: Ist das Gehalt 300 Euro, muesste der Chef ihm 3Euro fuer jede Ueberstunde bezahlen.
Der Tag an dem dein Sohn zur Berufsschule geht muss als Arbeitstag gesehen und berechnet werden.
Ist dein Sohn noch nicht Volljaehrig unterliegt er dem Jugendschutzgesetz und darf auch nicht vor 4 Uhr moregns seine Arbeit aufnehmen.
Normalerweise sollte es so geregelt sein, das der Lehrling seinen Urlaub innerhalb der Ferienzeit gemaess dem jeweiligen Budesland nimmt.
Aus dem eigentlichen Urlaub wieder zur Arbeit zu kommen, nur um das der Geselle seinen freien Tag bekommen kann, wiederspricht jeglichem Tarifvertrag und dem Ausbildungsvertrag.
Wie es meine Kollegen schon erwaehnt haben, wird dein Sohn als billige Arbeitskraft ausgenutzt.
Lehrjahre sind keine Herrenjahre, das heisst aber nicht, das man alles hin zu nehmen hat.
Es ist ein geben und nehmen, wenn dein Sohn das alles so hinnimmt, sollte der Baeckermeister ihm die Fuesse kuessen, das er solch einen Lehrling hat und es dementsprechend auch honorieren.
Der Anfang waere ihm die Ueberstunden zu bezahlen und konstruktive mit dir, den Eltern ein Gespraech fuehren.
Genau Auskunft kannst du bei der Ortsansaesigen Handwerkskammer oder bei der Gewerkschaft NGG bekommen.
Das heisst nicht das man damit gleich drohen sollte. Wie du es auch schon selber schreibst, gehen betriebliche Belange vor. Es muss aber nicht uebertrieben werden und zu Lasten des Azubi gehen.
Meik70