Hi
Der Gewerbeschein ist nur der Nachweis das ein selbstständiges Gewerbe angemeldet ist/ausgeführt wird, nicht mehr.
Frag mal beim Gewerbeaufsichtsamt bzw. der Lebensmittelüberwachung nach, die klären weiter auf.
Eine Zusammensetzung/Rezeptur muß nicht genehmigt werden, das hergestellte Produkt, in dem Fall die hergestellte Konfitüre muß "ledeglich" der Konfitürenverordnung entsprechen!
Das MHD wird in der Regel durch Selbsversuch bzw. bestem Wissen festgelegt. Bei gekochten Konfitüren kann man es von vornherein auf 1,5 - 2 Jahre setzen, so das Produkt mindestens pasteurisiert ist und bei richtiger Herstellung ist dies auch gegeben.
Rückstellmuster jeder Charge geben Aufschluss über MHD´s.
Gruß vom bestback