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Thema: Selbstgemachte Marmeladen herstellen und verkaufen ohne Ausbildung?

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  1. #1
    Vaike pagar Gast

    AW: Verkauf von Marmeladen

    Hallo nochmal
    Hab grad mal bei Wikipedia nachgeschaut.Das Informationsmaterial über Marmelade bzw Konfitüre und Liköre sowie gesetzliche bestimmungen sind recht gut um sich erstmal einen überblick zu verschaffen was in dieser hinsicht zu beachten ist.

  2. #2
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    Daumen hoch AW: Verkauf von Marmeladen

    ja vielen Dank für eure Antworten. Ich wusste gar nicht, dass man den Begriff "Marmelade" nur bedingt verwenden kann. Dann wäre das wohl eher ein Verkauf von Konfitüren
    Alkoholfreie Getränke wollte ich ausschenken, alkoholische Getränke nur verkaufen. (Allerdings schon mit Kostproben).

    Aber ich werde das dann nochmal googeln und mich an die Ämter wenden, die ihr mir genannt habt. Also danke nochmal!

  3. #3
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    AW: Selbstgemachte Marmeladen herstellen und verkaufen ohne Ausbildung?

    c) Von wem müsste ich mir den Verkauf genehmigen lassen?
    Grundsätzlich würde ich mich mit dem zuständigen Ordnungsamt in Verbindung setzen (Eignung der Räumlichkeiten - Unbedingt vor dem unterzeichnen des Mietvertrags abklären!)
    Hallo,

    ich häng mich mal hier ran...

    Konfitüren und Gelees würde ich nämlich auch furchtbar gerne selbst herstellen und verkaufen.

    Die relevantesten Fragen zur Herstellung konnte ich für mich einigermaßen klären. Ich besitze die "rote Karte", ich habe die Möglichkeit in einer bereits voll zugelassen Küche als "Untermieter" meine Produkte herzustellen. Gewerbeschein habe ich, muss aber erweitert werden.

    Sooo, aber einige Details interessieren mich noch:

    Ist der Gewerbeschein die offizielle Genehmigung Lebensmittel herzustellen? Nein, oder?
    Welche Anmeldungen und Genehmigungen sind noch durchzuführen?

    Wenn ich z.B. eine Konfitüre herstelle und zum Verkauf in Gläser abfülle, muss dann die Zusammensetzung des Produktes an sich genehmigt sein?
    Habe so etwas mal gehört, aber keine ausreichenden Infos im Internet gefunden.
    Das hörte sich für mich damals so an, als wenn ich im Grunde jedes einzelne Rezept zulassen müsste. Das wäre für mich aber ziemlich unünstig, da ich mich im Bereich von Kleinstmengen bewegen werde, dafür aber je nach Markt- und Ernteangebot immer wieder neu kreieren möchte.

    Was auf den Etiketten am Glas alles stehen muss, habe ich auch soweit verstanden. Aber wie legt man das Mindesthalbarkeitsdatum überhaupt (vorschriftsmäßig) fest?

    Vielen Dank für eure Hilfe im Vorraus,

    LG

    Nikki

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