Altbrotzugabe:
Die verwendung von verkehrsfähigem, hygienisch einwandfreiem Brot ist üblich, bei Brot mit überwiegendem Weizenanteil bis zu 6%, bei überwiegendem Roggenanteil bis zu 20%, jweils berechnet als Frischbrot. Das mitverwendete Brot ist im Enderzeugnis mit bloßem Auge nicht sichtbar.
Es sollte gut eingeweicht werden.