Fahrtgeld/Kilometergeld
Wen dein Arbeitgeber dir Fahrtgeld zahlt, dann ist dies eine freiwillige Leistung. Es besteht meines Wissens keine gesetzliche Verpflichtung.
Zahlt er dir Fahrtgeld offiziell, so ist dies als „geldwerter Vorteil“ zu werten.
Siehe auch:
http:// srbg.de/was-ist-ein-geldwerter-vorteil.html
http:// de.wikipedia.org/wiki/Geldwerter_Vorteil
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