Hallo NRW Baecker,

Ist der Auszubildende noch in der Probezeit, kannst du ihn mit der in dem Ausbildungsvertrag angegebenen Kuendigungsfrist entlassen.

Hat der Azubi die Probezeit schon hinter sich, ist es normalerweise nicht moeglich ihn zu kuendigen.

Normalerweise heisst aber nicht, das es nicht unmoeglich ist!

Du musst es nur schlau anstellen.

Es gibt gewiss Fehlverhalten des Azubi, die dich dazu veranlassen, das du ihn loswerden willst.

Du musst dieses Fehlverhalten, schriftlich und per Einschreiben abmahnen.
Hast du den Azubi 3 mal wegen der selben Sache schriftlich und per Einschreiben abgemahnt, kannst du ihn kuendigen.

Ich bin mir nicht sicher, ob du die geseztliche Kuedigungsfrist einhalten musst oder ihn gleich fristlos kuendigen kannst, es ist schon zu lange her, das ich diesen Fall hatte.

Wenn du diesen Weg gehst, kannst du ihn ohne vor Gericht zu landen loswerden. Manche Azubis wachen dann aber auf und bessern sich, insbesondere, wenn die Eltern von dem Fehlverhalten ihres Kindes Notiz erhalten.

Um 100% sicher zu gehen, frage bei der Handwerkskammer oder bei einem Rechtsanwalt nach.

Ich kann dir nur raten, sei Vorsichtig einen Azubi zu kuendigen!
Es muss alles zu 100% wasserdicht sein, bevor du die Kuendigung aussprichts, anderenfalls landest du vor Gericht und es wird teuer.
Worte alleine zaehlen dann nicht, nur harte Fakten,und dieses musst du durch deine Abmahnungen beweisen.

Die Abmahnungen duerfen aber auch nicht zu weit auseinander liegen.

Ich kann dir nur raten mach dich bei Leuten schlau, die damit taeglich zu tun haben. Gebe lieber 100Euro fuer Beratungskosten aus, bevor du 10.000Euro an Rechtsanwaltkosten und Entschaedigung bezahlen musst.

In diesem Sinne,
Sei vorsichtig

Meik70