Anhang 9
Bericht aus WebBaecker 50/05 vom 15.Dezember 2005
Hier wird vom Bundesverfassungsgericht angezweifelt, dass die Meisterausbildung ueberhaupt noch sinnvoll ist.
Anhang 9
Bericht aus WebBaecker 50/05 vom 15.Dezember 2005
Hier wird vom Bundesverfassungsgericht angezweifelt, dass die Meisterausbildung ueberhaupt noch sinnvoll ist.
Geändert von Abed (27.01.2006 um 04:35 Uhr)
Wolfgang, da Dein Text sehr klein geraten ist habe ich mir erlaubt den Text zu vergroessern und nochmals hierher zu kopieren! Hoffe das ist ok mit Dir und Thomas![]()
Ok hier der Text aus dem webbaecker in 12 punkt
Karlsruhe. (BVerfG / eb) Die Meisterprüfung als Voraussetzung zur Führung eines Handwerksbetriebs ist aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts nicht immer sinnvoll (vgl. Beschluss 1 BvR 1730/02 vom 05. Dezember). Die Konkurrenz aus den EU-Mitgliedsstaaten lasse daran zweifeln, ob sich die Meisterprüfung zur Qualitätssicherung überhaupt noch eigne, heißt es aus Karlsruhe. Ebenso sei zweifelhaft, ob die langwierige und teure Meisterausbildung überhaupt noch zumutbar sei.
Damit urteilte das Gericht im sinn eines Zimmermannsgesellen, der sich nach zehnjähriger Berufserfahrung 1999 in die Handwerksrolle als Zimmerer eintragen lassen wollte. Das wurde ihm wegen der fehlenden Meisterprüfung verweigert. Als er dennoch selbstständig arbeitete, bekam er ein Bußgeld in Höhe von 9.000 Euro auferlegt, gegen das er in unteren Instanzen erfolglos klagte. Diese Verfahren verletze den Kläger in seinem Grundrecht auf Berufsfreiheit, entschieden die Verfassungsrichter. Gerade in Grenzregionen zum Osten hin haben Handwerker mit der Konkurrenz aus der EU zu kämpfen. Ein Grund dafür ist der für deutsche Handwerker geltende Meisterzwang. Danach durften bis 2004 nur in der Handwerksrolle eingetragene Handwerker einen eigenen Betrieb öffnen. Eingetragen wurden ausschließlich Meister. Handwerker aus der EU benötigen dagegen nur eine mehrjährige Berufserfahrung, um in Deutschland selbstständig arbeiten zu dürfen. Seit 2004 müssen deutsche Handwerker in 53 von 94 Berufen keine Meisterprüfung mehr für die Gründung eines eigenen Betriebs ablegen, so sie über eine gewisse Berufserfahrung verfügen. In 41 Berufen, darunter Bäcker und Fleischer, ist der große Befähigungsnachweis weiterhin Voraussetzung für die Selbstständigkeit. Ob dieses Verfahren in der heutigen Zeit noch verhältnismäßig sei, sei eher fraglich, gibt das Verfassungsgericht zu bedenken.
Was soll man dazu sagen......deutsche Fachkraefte sind in der gesamten Welt hoch angesehen, wohl durch die Ausbildung und die dazugehoerigen Pruefungen. Nun habe ich schon oft die aus meiner Sicht zu laxe Handhabung der Ausbildung und auch der Pruefungen angeprangert, nun ist man auf dem besten Wege die ganze Geschichte noch mehr zu verwaessern.....frueher sagten wir immer, nicht fuer die Schule lernen wir, fuer den Lehrer....![]()
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Unsere Kinder werden darueber lachen, die werden sagen.....lernen warum denn, es kann doch jeder Dachstuehle zimmern und Brot backen was soll der alte Zopf.....
komme mir langsam vor wie ein ueberqualifizierter Dinosaurier dessen art am aussterben ist, aber wundere mich auf der anderen Seite dass Leute Schlange stehen um mich unter Vertrag zu nehmen......aber ich muss ja nicht alles verstehen
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Trotz dem Urteil des Bundesverfassungsgerichte s
Anhang 14
an alle noch bestehenden "Baeckermeister![]()
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Geändert von Abed (27.01.2006 um 04:35 Uhr)
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