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Thema: Meistertitel erforderlich ????

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  1. #1
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    AW: Meistertitel erforderlich ????

    das leistungsspektrum der handwerkskammern ist sehr umfangreich und hilfreich für die betriebe.

    ich habe versucht einen möglichen ansatzpunkt aufzuzeigen, warum man (noch) auf die meisterpflicht in sogenannten "gefahrgeneigten" berufen besteht.

    immer wenn versucht eine veränderung durch zu führen wird man auf widerstand stoßen.

    frag mal was der deutsche beamtenbund von dem vorschlag hält; die anzahl der beamten drastisch zu reduzieren und nur noch in wenigen bereichen einzusetzen!

    im letzten bundestagswahlkampf wurde eine abschaffung der bundesagentur für arbeit von seiten der fdp ins gespräch gebracht ... mit grossem aufschrei bei den beiteiligten!

    wenn man erst einmal alle handwerksberufe freigäbe, würden wir ähnliche reaktionen hervorrufen, weil die mitarbeiter in den handwerkskammern sich (vermutlich) berechtigte sorgen um ihre arbeitsplätze machen würden.

  2. #2
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    AW: Meistertitel erforderlich ????

    Hier wird ueber gefahrgeneigten Berufen gesprochen.
    Was ist mit den ganzen Industriebetrieben in der Lebensmittelbranche auch im Backgewerbe ??
    Die sind doch auch nicht an die Handwerkskammer und deren Verfuegungen gebunden ?
    Da gibt es keinen Meisterzwang, um eine Industriebackstube zu eroeffnen. Da gibt es kein Nachtbackverbot, und und..........
    Selbst ein Industriemeister, der seine Pruefung vor der IHK ablegt, hat keine Fachliche Pruefung im praktischen Backen. Aber der darf einen Betrieb eroeffnen, welcher ein mehrfaches an Umsatz produziert, als ein Handwerker.

    Bestehen in Industriebetrieben keine Gefahren ???

    Deswegen bin ich der Meinung, dass der Meister kein MUSS sein muss, fuer eine Gewerbeeroeffnung. Auch die ganzen kleinen Abbackstuben, welche nur Teiglinge kaufen und abbacken, haben keine Meister. Das sind doch Personen als allen Berufssparten, welche sich eine schnelle Mark erhoffen, bei so einem Geschaeft, aber sie stellen Backwaren her.
    Ein Baeckergeselle hat doch die Qualifuikation, zu backen, und kennt alle Dinge, welche er beachten muss. Dass wurde ihm doch (so hoffe ich) in der Lehre alles beigebracht.
    Das ist doch nicht anderes als bei der Ausbildung zum Mediziner. Nach dem Studium ist er "Arzt", er kann also auch Praktizieren.
    Erst durch weiteres Engagement macht er seinen "Doktor" und spaeter vielleicht auch noch seinen "Professor".
    Das koennten wir doch auch bei uns anwenden. Der Geselle ist befaehigt zu backen.
    Der Meister dann, der ist eben noch besser Qualifiziert und kann dann auch seinen Betrieb als Meisterbetrieb aufwerten, und dadurch auch seinen Ruf und sein Ansehen.
    Dazu gehoert aber dann auch eine meisterliche Ausbildung, um sich abzuheben und diese dann auch im Betrieb und bei der Qualitaet umsetzen.

    Heute sind viele Meister nur bessere Gesellen, mit der Erlaubnis einen Betrieb zu fuehren.
    Da sollten die Handwerkskammern und ihre angeschlossenen Innungen mal nachdenken, was Sie tun koennen , um hier mehr anzubieten, damit der Beruf und sein Berufsbild aufgewertet werden kann. Auch was koennen sie tun, Kurse anbieten, usw... um die Fachleute (Handwerker) weiter zu foerdern.

    Waere ja auch mal interessant, wenn sich zu diesem Thema entsprechende Leute auch mal aeussern wuerden.

    Ich bin ja nur Meister, wuerde mich auch interessieren wie man Meister nach Euronorm wird, wie unser Lohnbaecker.
    Geändert von Abed (17.11.2005 um 08:56 Uhr)

  3. #3
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    Beitrag AW: Meistertitel erforderlich ????

    Anhang 9
    Bericht aus WebBaecker 50/05 vom 15.Dezember 2005

    Hier wird vom Bundesverfassungsgericht angezweifelt, dass die Meisterausbildung ueberhaupt noch sinnvoll ist.
    Geändert von Abed (27.01.2006 um 04:35 Uhr)

  4. #4
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    AW: Meistertitel erforderlich ????

    Wolfgang, da Dein Text sehr klein geraten ist habe ich mir erlaubt den Text zu vergroessern und nochmals hierher zu kopieren! Hoffe das ist ok mit Dir und Thomas

    Ok hier der Text aus dem webbaecker in 12 punkt


    Karlsruhe. (BVerfG / eb) Die Meisterprüfung als Voraussetzung zur Führung eines Handwerksbetriebs ist aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts nicht immer sinnvoll (vgl. Beschluss 1 BvR 1730/02 vom 05. Dezember). Die Konkurrenz aus den EU-Mitgliedsstaaten lasse daran zweifeln, ob sich die Meisterprüfung zur Qualitätssicherung überhaupt noch eigne, heißt es aus Karlsruhe. Ebenso sei zweifelhaft, ob die langwierige und teure Meisterausbildung überhaupt noch zumutbar sei.

    Damit urteilte das Gericht im sinn eines Zimmermannsgesellen, der sich nach zehnjähriger Berufserfahrung 1999 in die Handwerksrolle als Zimmerer eintragen lassen wollte. Das wurde ihm wegen der fehlenden Meisterprüfung verweigert. Als er dennoch selbstständig arbeitete, bekam er ein Bußgeld in Höhe von 9.000 Euro auferlegt, gegen das er in unteren Instanzen erfolglos klagte. Diese Verfahren verletze den Kläger in seinem Grundrecht auf Berufsfreiheit, entschieden die Verfassungsrichter. Gerade in Grenzregionen zum Osten hin haben Handwerker mit der Konkurrenz aus der EU zu kämpfen. Ein Grund dafür ist der für deutsche Handwerker geltende Meisterzwang. Danach durften bis 2004 nur in der Handwerksrolle eingetragene Handwerker einen eigenen Betrieb öffnen. Eingetragen wurden ausschließlich Meister. Handwerker aus der EU benötigen dagegen nur eine mehrjährige Berufserfahrung, um in Deutschland selbstständig arbeiten zu dürfen. Seit 2004 müssen deutsche Handwerker in 53 von 94 Berufen keine Meisterprüfung mehr für die Gründung eines eigenen Betriebs ablegen, so sie über eine gewisse Berufserfahrung verfügen. In 41 Berufen, darunter Bäcker und Fleischer, ist der große Befähigungsnachweis weiterhin Voraussetzung für die Selbstständigkeit. Ob dieses Verfahren in der heutigen Zeit noch verhältnismäßig sei, sei eher fraglich, gibt das Verfassungsgericht zu bedenken.

  5. #5
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    AW: Meistertitel erforderlich ????

    Was soll man dazu sagen......deutsche Fachkraefte sind in der gesamten Welt hoch angesehen, wohl durch die Ausbildung und die dazugehoerigen Pruefungen. Nun habe ich schon oft die aus meiner Sicht zu laxe Handhabung der Ausbildung und auch der Pruefungen angeprangert, nun ist man auf dem besten Wege die ganze Geschichte noch mehr zu verwaessern.....frueher sagten wir immer, nicht fuer die Schule lernen wir, fuer den Lehrer....
    Unsere Kinder werden darueber lachen, die werden sagen.....lernen warum denn, es kann doch jeder Dachstuehle zimmern und Brot backen was soll der alte Zopf.....

  6. #6
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    AW: Meistertitel erforderlich ????

    komme mir langsam vor wie ein ueberqualifizierter Dinosaurier dessen art am aussterben ist, aber wundere mich auf der anderen Seite dass Leute Schlange stehen um mich unter Vertrag zu nehmen...... aber ich muss ja nicht alles verstehen

  7. #7
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    AW: Meistertitel erforderlich ????

    Trotz dem Urteil des Bundesverfassungsgerichte s
    Anhang 14
    an alle noch bestehenden "Baeckermeister
    Geändert von Abed (27.01.2006 um 04:35 Uhr)

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