Nachtrag:
Für mich liegt der Fall eigentlich klar da, aber um das nochmal deutlicher zu machen:
Der Bäckermeister hat mit Rafi und Ihnen einen Ausbildungsvertrag geschlossen! Das heißt: Beide Vertragspartner haben sich etwas versprochen und dies schriftlich fixiert!
Wenn Verträge nicht eingehalten werden, gilt wie überall auch hier, dass Konsequenzen drohen, z. Bsp. eine Vertragsstrafe (Schadensersatz etc.) geltend gemacht werden kann. Dazu muß die Nichteinhaltung des Vertrags aber korrekt angemahnt werden, i. d. R. schriftlich die Mißstände festhalten, mit Fristsetzung und die Abmahnung unter Zeugen zustellen. (ggf. Rechtsanwalt fragen)
Wenn das korrekt gemacht wird, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Bäckermeister nicht alles daran setzten wird, dass Rafi eine korrekte Ausbildung unter zumutbaren Umständen erhält.




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