Muss euch leider etwas besseren behleren,
es ist möglich !
man kann sich selbständig machen, wenn man nachweisen kann, das man min 4 oder 5 jahre eine leitende fuktion hatte und min 6 jahre im beruf ist.
es kommt natürlich auf die entscheidung der hwk an.
bekommt man eine ausnahmegenehmigung befristet oder unbefristet so, kann man sich als geselle selbständig machen.
lg thomas