Zu Deiner SorgeDie Aufgaben müssen selbstverständlich schriftlich in einem Vertrag fixiert werden. Der Meister ist sprichwörtlich der Betriebsleiter, der aufgrund dieser Stellung auch Verpflichtungen gegenüber Dritten hat (Lebensmittelkontrolle, Handwerkskammer, Buchführung für Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft etc.) Erfüllt er seine Meisteraufgaben nicht, kann über die Handwerkskammer Einfluß genommen werden.ob er dir dann nacher nicht auf der nase herumtanzt