Hallo Seabutcher,
ich freue mich über Deine Antwort und Anregungen zur Diskussion. Aus meiner Sicht zeigt sich die Lage so - wer eine zulassungspflichtige Tätigkeit ausübt, muss sich zulassen, ob er will oder nicht. Oder er ändert seine Tätigkeit grundsätzlich. Auch ist aus meiner Sicht die Reihenfolge, wie das Antragsverfahren abläuft, völlig korrekt geschildert, seitens der einzureichenden Unterlagen und auch wie es abläuft. Dabei halte ich mich nur an das Gesetz (und den hier vorgegebenen Ablauf). Sicherlich verfahren auch die mir bekannten Zulassungsbehörden völlig falsch, aber sie dürfen das ja, denn sie lassen den Betrieb schließlich zu, worüber müssen sie sich also scheren? Zur
Zur Anmerkung, dass jeglicher Aufwand Quatsch ist, sich nicht lohnt - dann viel Spass beim Betrieb dichtmachen. Denn übt man eine zulassungspflichtige Tätigkeit aus und will man keine Zulassung, weil man es für nicht nötig hält oder eben zu teuer, dann muss man`s eben lassen - gerne ist einem dabei auch die zuständige Behörde später behilflich, wenn man`s selber nicht hinkriegt mit dem "Lassen".
Andererseits habe ich schon ein paar Betriebe gesehen, die mussten nicht viel ändern, von wegen 100.000 de von €, sondern nur minimale zusätzliche Investitionen gerade im Zugangsbereich. Ansonsten ist vor allem häufig im Bereich Dokumentation etwas Arbeit nötig, aber das dürfte in den Griff zu bekommen sein, vor allem mit etwas Hilfe.
Man kann schon sagen, dass Betriebe, die bisher ein gutes Hygienekonzept haben, kein gravierendes Problem bei der Zulassung bekommen müssen. Dabei gehe ich nun von bestehenden Betrieben aus - die, die ich kenne, bekommen die Zulassung ohne große Mehrkosten und mit nur geringfügigem Mehraufwand an Arbeit - vieles davon muss sowieso getätigt werden, unabhängig von einer Zulassung. Und jemand, der ein neues Unternehmen plant, kann es ja gleich so planen, dass es passt - ohne große Mehrkosten, wenn man es gleich richtig macht.
Viele Grüße
Henrik Basler