Hallo darky-
Du hast insofern recht, dass man einige Institutionen noch über sein Vorhaben informieren muss, z. B. das Finanzamt (leider) oder auch die Ortspolizeibehörde-Gewerbeanmeldung-diese informiert das Finanzamt sowieso.

Davon ist aber die EU-Zulassung unabhängig, diese prüft diese Anmeldungen nicht - hat mit den Lebensmittel(hygiene)vors chriften nichts zu tun.
Ob z. B. eine Handelsregistereintragung beim Amtsgericht fällig ist, hängt von der Rechtsform ab, unter der man seinen Betrieb laufen hat, hat aber mit der Zulassung nichts zu tun-wird von Veterinärbehörde nicht geprüft.

Dafür muss man aber bei der Antragsstellung auf Zulassung einige betriebsbezogene Unterlagen wie HACCP-Konzept, betriebsspiegel etc. einreichen, also Unterlagen, die vor allem mit Lebensmittelsicherheit zu tun haben.

Viele Grüße

Henrik Basler