Hallo Henrik
Also ohne Dir zu nahe treten zu wollen,ich bin ja der Meinung das alles was Du anführtst richtig ist,aber die Reihenfolge und das Prozedre ist ja wohl nicht richtig,
erstmal brauchst Du ein geeignetes Objekt welches grundsätzlich die Anforderungen Deines Vorhabens erfüllt.
Danach ist die Vorlage eines Befähigungsnachweises zur Führung eines Handels,bzw Handwerksbetriebes,in der Regel Meisterbrief,bzw Kaufmann erforderlich,danach ist von Nöten zu dklarieren ob ich nur handeln oder produzieren will,die Anträge müssen beim Gewerbe und Ordnungsamt gestellt werden,nach der ersten in Augenscheinnahme werden die Auflagen bezgl.bauliche Mindestanforderungen gestelltnach Erfüllung derselben wird eine vorläufige Erlaubnis erteilt,nach drei Monaten mit verschärften Kontrollen die endgültige,Kreditwürdigke it und sonstige Bescheinigungen über Zuverlässigkeitensind Sache des
zuständigen bzw involvierten Geldinstituts
angemerkt sei noch,wer zur Hölle würde sich so einer Prozedur hingeben ohne ein Geldinstitut einzuschalten,und die prüfen,für ein neuistalliertes Gewerbeobjekt sind cca 5000.000,00€ nötig,junge Unternehmer haben das nicht und wir Alten geben das nicht also Ende der Dikussion