Hallo Henrik,

ich finde deine Dokumentation wirklich sehr interessant.

Ich gehe mal jetzt von einer Unternehmensgründung aus:

Bei Betriebsgründungen sind außerdem noch folgende Institutionen zu benachrichtigen:

- Ortspolizeibehörde (Gewerbeaufsichtsamt)
- Finanzamt
- Amtsgericht (Handelsregister)
- Industrie- und Handelskammer
- Sozialversicherungsträger
- Hygieneamt

Zu den erforderlichen Angaben gehören vor allem Firma, Sitz der Firma, Name(n) des bzw. der Inhaber(s), Gründungstag und Branche.

Wenn man diese Institutionen bei der Betriebsgründung nicht benachrichtigt wird man, denke ich, die Zulassung nicht bekommen.

mfg

darky