Aber je nachdem, warum die Ware vernichtet wird, sollte man sie nicht weitergeben. Angenommen, es wurden Lebensmittel von der Lebensmittelkontrolle beanstandet und die vernichtung angeordnet, können sie nicht weitergegeben werden. Da kämen sie in Teufels Küche. Und angenommen, sie sind abgelaufen, teilweise verdorben, dann sind sie bei Weitergabe auch mit verantwortlich, denn jeder lebensmittelunternehmer darf nur sichere Lebensmittel in Verkehr bringen. Und man kennt ja die Mentalität des "mündigen" Verbrauchers. geht wqs schief, auch wenn man letztendlich selbst schuld ist, weil man es so gewollt hat, wird munter geklagt. Also aus rechtlichen und ökonömischen Gründen würde ich abgelaufene ware auch nicht so ohne weiteres weitergeben.