Ja,
es sind Überstunden und sie sind, soweit sie von Ihnen veranlasst oder mit Ihrer offensichtlichen Billigung erbracht worden sind, auch abzugelten.
Grüße
STEINWACHS
http://www.kanzlei-steinwachs.de
Ja,
es sind Überstunden und sie sind, soweit sie von Ihnen veranlasst oder mit Ihrer offensichtlichen Billigung erbracht worden sind, auch abzugelten.
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