Und damit wir eine wenig in Schwung kommen dachte ich mir ich versuche die erste Frage mal gleich zu beantworten:
Folgende Ämter und Institutionen müssen bei einer Unternehmensgründung benachrichtigt werden:
1. Handelsregister
2. Arbeitsamt
3. Gewerbeaufsichtsamt
4. Berufsgenossenschaft
5. Industrie und Handelskammer oder die Handwerkskammer
6. zuständiges Hygieneamt
Sollte ich noch einen vergessen haben, bitte ich um Berichtigung.
mg
darky