Und damit wir eine wenig in Schwung kommen dachte ich mir ich versuche die erste Frage mal gleich zu beantworten:

Folgende Ämter und Institutionen müssen bei einer Unternehmensgründung benachrichtigt werden:

1. Handelsregister
2. Arbeitsamt
3. Gewerbeaufsichtsamt
4. Berufsgenossenschaft
5. Industrie und Handelskammer oder die Handwerkskammer
6. zuständiges Hygieneamt

Sollte ich noch einen vergessen haben, bitte ich um Berichtigung.

mg

darky