Hallo Rumpi,

die reine Verarbeitung von Schaf- und Wildfleisch muss nicht unbedingt zulassungspflichtig sein, wenn keine Schlachtung dabei ist. Allerdings kann pauschal keine endgültig verbindliche Aussage getroffen werden, sonders es kommt dabei auf das gesamte betriebskonzept an, sämtliche damit im Zusammenhang ausgeübte Tätigkeiten, wie z. B. auch das Vertriebskonzept. Zur einer konkreten Aussage benötigt man immer genauere Informationen über den Betrieb und seine Tätigkeiten.
Für nähere Informationen können sie sich gerne an mich wenden.

Viele Grüße
Henrik Basler