Hallo darky,
das EU-Hygienepaket dient der Erreichung des in den EU-Verträgen genannten Ziels des freien Warenverkehrs. Es sollen in allen Mitgliedstaaten vergleichbare Sicherheitsstandards hinsichtlich der Lebensmittelhygiene gelten, dh. man kann darauf bauen, dass innerhalb der EU hergestellte Lebensmittel überall die gleichen Mindestvoraussetzungen bei der herstellung erfüllen unde deshalb die Einfuhr nicht durc einzelne Länder beschränkt werden kann, da man sich nicht mehr darauf berufen kann, Lebensmittel aus anderen ländern erfüllen die nationalen Standards nicht.
Sie haben es aber richtig verstanden, nach den neuen Regeln muss ein Betrieb sich aber auch dann zulassen, wenn er Produkte tierischen Ursprungs nur reional auf den Markt bringt.
Für Produkte tierischen Ursprungs drohen natürlich größere Risiken für die Lebensmittelsicherheit und Verbrauchergesundheit weshalb hier strengere Anforderungen gelten, z. B. gegebenenfalls Zulassungspflicht.
Wichtig ist natürlich, dass man sich über ein Sicherheitskonzept Gedanken macht - Behörde legt großen Wert darauf.
Natürlich gibt es noch viele weitere Dinge, die auf einen zukommen, hierzu plane ich in der nächsten Zeit noch weitere Informationen.
Wieviel eine Zulassung den Betrieb kosten, hängt natürlich sehr davon ab, wieweit er schon die Voraussetzungen erfüllt und natürlich die Bearbeitungsgebühr durch die Behörde, welche aber idR überschaubar bleibt.
Hallo Gaby, Sie haben recht, meine Erfahrung ist auch, dass es gewisse Unterschiede von Kontrolleur vzu Kontrolleur gibt, worauf er mehr Wert legt. Aber dies ist auch durch das neue gesetz gewollt, das vor allem das zu erreichende Ziel definiert und bei der Erreichung gewissen Spielraum lässt - auch den Behörden.
Allerdings sehe ich darin auch Gutes - man hat gewissen Verhandlungsspielraum.
Viele Grüße
H. Basler