Ich bin der Meinung, genau wie der Bäckereiunternehmer sich als Premiumhersteller positionieren sollte, so sollte sich auch der angestellte Bäcker zum hochqualifizierten Spezialisten entwickeln und auch so darstellen. Dazu gehören auf jedenfall aussagekräftige und nachprüfbare Referenzen, die er bei seiner Bewerbung mitsendet. Im Gegenzug kann der Bewerber vom Stellenanbieter das gleiche fordern.

Dadurch haben beide Parteien die Möglichkeit, sich zuvor zu prüfen. Alles was nicht nachprüfbar ist, kann bei der Prüfung nicht berücksichtigt werden und wenn zuwenig nachprüfbare Informationen vorliegen, würde ich mich nicht bewerben. Denn dann wird es eine Aktion mit unkalkulierbaren Risiken.

Je nach Marktlage wird sich ein seriöser Arbeitgeber an den Reisekosten mehr oder weniger beteiligen. Ich hatte bei Vorstellungsgesprächen an mehrere 100 km entfernten Orten immer eine Erstattung der Anreisekosten durch den Arbeitgeber erreicht.

Wenn ich mich auf eine Auslandsstelle (mit Flug) bewerben würde, würde ich es so machen:

50% der Reisekosten überweist der Arbeitgeber an die Bäckerinnung am Wohnort des Bewerbers (als Treuhandstelle), 50% übernehme ich vorläufig und erhalte es zurück, wenn ich eine Probezeit von drei Monaten bestanden habe. Von der Bäckerinnung erhalte ich das Geld nach Vorlage einer Besuchsbestätigung des Arbeitgebers. Das ist eine für beide Parteien faire Regelung und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bäckerinnung sich da sperrt.

Als Reisekosten gelten alle Kosten für die gesamte Hin- und Rückreise.