einerseits würde ich dir raten nicht auf die stunden zu schauen, soviel zum "reinfinden", andererseits solltest du dein recht durchsetzen und das ist im vertrag wohl klar geregelt. schulzeit = arbeitszeit, allerdings andere berechnung bei u18 (google)
gewöhn dich an überstunden, backen ist krieg!
übrigens bekommst du eine ausbildungsvergütung, die ist immer gleich, egal ob fünf- oder sechstagewoche!
ich persönlich würde aber erstmal die probezeit abwarten![]()