Solch niedrigen Stundenlöhne bedeuten ja auch, dass man im Falle von Arbeitslosigkeit ein entsprechend hohes/niedriges Arbeitslosengeld (60 % vom letzten Lohn) bekommt.

170 Stunden/Monat x 7,50 € = 1275 €/Monat = 765 € Arbeitslosengeld (für maximal ein Jahr)

Im Vergleich dazu beträgt der Regelsatz bei HartzV 347 €/Monat zzgl. Wohnkosten. Also fast identisch.

Die Wohnkosten bekommt man im Falle von Arbeitslosengeld nicht gezahlt. Nach dem obigen Rechenbeispiel wird deutlich, dass bei solch niedrigen Löhnen der soziale Abstieg schneller erreicht ist, als viele es sich vermutlich vorstellen.

Dies sollte aber kein Grund sein seine Rechte nicht ein zu fordern bzw. aus Angst an seinem Arbeitsplatz zu kleben.