Hallo,
ergänzend möchte ich anführen, dass gem. Anhang II der EG-VO 852/2004 in Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, genügend Handwaschbecken an geeigneten Standorten (nahe zum Arbeitsplatz) mit Warm- Kaltwasserzufuhr vorhanden sein müssen, die ein hygienisches Händewaschen erlauben - keine Betätigung mit Händen, nur Einweghandtücher.
mfg
H. Basler