Hallo,
Habe ein ähnliches Problem (Mehlallergie, Asthma).
Ich möchte Ihnen nur raten erst einmal eine "Verdachtsmeldung einer Berufskrankheit" an die BGN zu schicken. In übrigen ist Ihr Arzt verpflichtet dieses zu tun wenn er den Verdacht hat das es eine Berufskrankheit ist.
Bei mir kamen dann zwei Ärzte der Berufsgenossenschaft für 2 Tage in den Betrieb und machten verschiedene Messungen in der Backstube ( Staubentwicklung ).
Auch nehmen Sie Proben der Rohstoffe,Reinigungsmitte l u.a.
Mir wurde auch Blut abgenommen und bei denen Im Labor auf allergische Reaktionen auf die Proben untersucht.
Als das Ergebnis feststand (Roggen- und Weizenallergie) war ich erst einmal geschockt. Ich bin seitdem als Berufsunfähig eingestuft aber anstatt um zu Schulen mache ich bei dem Bäcker-Präventionsprogramm mit und kann weiter in meinen Beruf arbeiten. Aber inzwischen ist es halb so schlimm.
Die BGN hat ein Programm ( Bäcker-Präventionsprogramm)wo man betreut wird und auch technisch geholfen wird.
Die BGN übernimmt dann auch sämtliche kosten für Crems, Staubmasken u.ä.
Also ich arbeite weiter in meinen Beruf wenn auch mit kleinen Einschränkungen.
Gruß
Martin