Stimmt das eigentlich das in der Backstube kein Besen (Bodenbesen)stehen darf?Die Lebensmittelkonroleure haben das letzte mal beanstandet .
Stimmt das eigentlich das in der Backstube kein Besen (Bodenbesen)stehen darf?Die Lebensmittelkonroleure haben das letzte mal beanstandet .
Hallo Speedwolf,
ich habe so ein Problem noch nicht gehabt, denke aber das die Lebensmittlekontrolleure recht haben, da folgendes gilt:
- Grundsätzlich gilt: Keine offene Lagerung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und Reinigungsmittel in Räumen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird.
- Ich habe auch immer die Reinigungsgeräte außerhalb der Backstube gelagert. Kenne ich auch gar nicht anders. Im privaten Bereich lagert man seine Reinigungsmaterialien ja auch nicht offen in der Küche.
- Lediglich Reinigungsmittel (Spül- und Desinfektionsmittel u.a.) lagere ich zweckmäßigerweise unter der Spüle. Da hatte ich noch nie Probleme mit.
- So ein Besen gilt als „Unrein“, da er mit Schmutzpartikel belastet ist (im Extremfall können sich z.B. Glassplitter in den Borsten befinden = Physikalische Gefahr).
Geändert von Michael Freiwald (15.08.2007 um 20:22 Uhr)
Hai Speed,
In Hessen ist es so, dass Du keinen Besen mit Rosshaar oder Kokosborsten haben darfst. Einen, wie ihn auch oft Friseure haben, mit Gummiborsten sehen sowohl die LBM- wie auch die BG-Kontrolleure gern. Dabei hat sich in 45 Jahren noch niemand darüber aufgeregt, dass der Besen in einer Ecke steht. Das ein Stuben/Bodenbesen nicht direkt mit offenen Gebinden, Arbeítsgeräten oder Tischen kontakt haben sollte, sehe ich mal als grundsätzlich Selbstverständlich an.
Ob man ihn allerdings gleich in einen separaten Raum stellen muß, sei dahingestellt.
LG
Jörg
Hallo Speedwolf,
die von Dir geschilderte Beanstandung der Lebensmittelkontrolle entbehrt -meiner Meinung nach- jeder Logik und ist auch nach den Bestimmungen der Verordnung über Lebensmittelhygiene (VO EG 852/2004) nicht durchsetzbar.
In der genannten VO (Anhang II, Kapitel I, Nr. 10) wird gefordert, dass Reinigungs- und Desinfektionsmittel nicht in den Bereichen gelagert werden dürfen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird.
Ein Besen ist allerdings kein Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel, sondern ein Reinigungsgerät.
Demnach steht einer "griffbereiten" Aufbewahrung für spontane sogenannte"Zwischendurchr einigungen" innerhalb der Backstube nichts entgegen.
Im Falle einer etwaigen gröberen Verschmutzung des Bodens (Mehl, -staub, Brösel usw.) wäre es doch äußerst unsinnig den erforderlichen Besen -zur Beseitigung der "Verschmutzung"- erst aus einem anderen Raum herbei zu holen.
Davon ausgehend, dass sich der Besen in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand befindet, ist für die in diesem Raum bzw. Bereich gehandelten Lebensmittel durch die Aufbewahrung (in der Ecke) keine Gefahr und kein Risiko zu erwarten.
Demnach geht die ausgesprochene Beanstandung ins Leere.
Laß Dich also nicht verrückt machen. Manche Lebensmittelkontrolleure neigen eben zu solchen überzogenen und unhaltbaren Übertreibungen und zu Übereifer.
mfg, Winghalm
Geändert von winghalm (18.08.2007 um 19:00 Uhr)
Stimmt darf nicht inner Backstube stehen,hat das Ordnungsamt auch bei uns gestern bemängelt!
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