Guten Tag,
grundsätzlich dürften Sie alle Produkte verkaufen (sofern es sich z.B. nicht um Arzneimittel oder selbsthergestellte Backwaren >Stichwort: Meisterzwang<) handelt.
Beim Vertrieb von Lebensmittel ist für Sie die neue allgemeine EU-Hygieneverordnung Nr. (EG) 852/2004 maßgeblich. Die EU-Hygieneverordnung können Sie auch als PDF-Datei im Internet kostenlos bekommen (einfach mal „googeln“).
Die bisher geforderten Gesundheitszeugnisse für Personen, die im Lebensmittelbereich (Küche, Bäckereien, etc.) arbeiten, wurden im Jahr 2001 durch die Belehrungen gemäß Infektionsschutzgesetz ersetzt. Beim zuständigen Gesundheitsamt können Sie an diesen Belehrungen teilnehmen und erhalten anschließend die notwendige Bescheinigung.
Mieten Sie Gewerberäume für Ihre Existenzgründung an oder wollen Sie Ihr Gewerbe von Zuhause aus betreiben? Hier gilt: Die Räumlichkeiten müssen den gesetzlichen Anforderungen genügen (siehe Hygieneverordnung). Am besten ist es sich hier mit dem zuständigem Ordnungsamt/Gewerbeamt in Verbindung zusetzen. Wird das Gewerbe aus einer Mietwohnung betrieben, müssen Sie sich in jedem Fall mit dem Vermieter in Verbindung setzen und eine Erlaubnis einholen!
Weitere Gesetze wären u.a.
- Verpackungsverordnung
- Eichgesetz (Wichtig wenn Sie lose Ware nach Gewicht verkaufen wollen.)
- Preisauszeichnungsverordn ung

Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen „prinztorty“