Mein Tip: Arbeiten Sie auf Teilzeitbasis mit im Betrieb und sorgen so dafür, dass schnell Umsätze erreicht werden, damit das Bäckermeistergehalt gezahlt werden kann.Da er aber nicht die von
der Handwerkskammer geforderten 50% eines
BM-Gehaltes zahlen kann, haben wir uns auf eine
Summe weit unterhalb der 50% geeinigt. Diese
Vereinbarung wird bloss nicht von der HK gebilligt ! Was können wir diesbezüglich tun ?
Und denken Sie immer daran, als alleiniger Bäckermeister in diesem Betrieb sind Sie für alle Ämter der Ansprechpartner! Nehmen Sie das also nicht auf die leichte Schulter.