Die Handwerkskammer will damit sicherstellen, dass der Bäckermeister seiner Verantwortung gerecht wird und nicht nur pro Forma, sondern tatsächlich den Betrieb in kaufmännischen und lebensmittelrechtlichen Belangen überwacht, denn dies sind seine gesetzlich verankerten Aufgaben.
Grund: Laien, die von Lebensmittelherstellung und Lebensmittelhygiene null Ahnung haben, dürfen zum Schutz der Verbraucher keine Lebensmittel verarbeiten oder herstellen.
Hinweise, wie das umgangen werden kann, sind illegal und werden hier nicht zur Veröffentlichung freigeben.