in der ausbildung zum bäckergehilfen unterliegt mann auch der berufschulpflicht
die berufschule für helfer ist eine andere wie die für bäcker
für helfer ist der lehrstoff vereinfacht und es wird an den fachlich wichtigen stoff nur ein wenig gekratzt, dementsprechend sind die prüfungen auch"vereinfacht"
die ausbildung zum helfer wird meistens menschen vorgeschlagen, die aufgrund schulischer oder ähnliche probleme, schwierigkeiten hätten, die ausbildung mit folgenden gesellenbrief zu absolvieren
hoffe frage ist beantwortet.