Also ich habe mal in den Tarifverträgen geschaut und dort folgendes gefunden (Auszugsweise die jeweils die höchste Lohngruppe):


1. Lohn- , Gehalts- und Manteltarifvertrag für die Konditoren-Innungsverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe (gültig bis zum März 2005)



- Ab 4. Gehilfenjahr beträgt der Stundenlohn 9,07 €
- Erstgehilfen in größeren Betrieben (mit 4 und mehr Gesellen) freie Vereinbarung, mindestens aber 10,94 €/Stunde
- In Betrieben, deren Inhaber kein Fachmann ist, erhält der Erstgehilfe einen Zuschlag von 15 %.
- Der Erstgehilfe muss vom Arbeitgeber besonders als solcher bestellt bzw. eingestellt sein. Er soll die Meisterprüfung im Konditoren-Handwerk bestanden haben und mit der selbständigen, verantwortlichen Leitung der Backstube betraut werden.
- Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden/Woche
- Der Zuschlag für die Mehrarbeit beträgt für die erste Mehrarbeitsstunde (ab der 46. Wochenstunde) 25 %, für die zweite bis sechste Mehrarbeitsstunde 30 % und ab der siebten Mehrarbeitsstunde 40 % des Stundenlohnes.
- Der Zuschlag für die Sonntagsarbeit beträgt 50 % und für die Feiertagsarbeit 100 % des Stundenlohnes. Die Sonn- und Feiertagsarbeit kann durch unbezahlte Freizeit innerhalb der nächsten 4 Wochen ausgeglichen werden. Die Sonn- und Feiertagszuschläge müssen jedoch ausgezahlt werden.
- Der Zuschlag für genehmigte Nachtarbeit beträgt 50 % auf den Stundenlohn.



2. Lohn- und Gehaltstarif für das Bäckerhandwerk in NRW und den Regierungsbezirken Koblenz/Trier (Laufzeit bis Juni 2005 / Auszugsweise die jeweils höchste Lohngruppe):


- Für Gesellen nach vollendetem 4. Gesellenjahr 11,61 €/Stunde
- Vom Betriebsinhaber beauftragte, verantwortliche Erstgesellen erhalten eine Zulage von 10 % auf den Tariflohn.
- Vom Betriebsinhaber ausdrücklich eingestellte/beauftragte Gesellen als Teigmacher oder Ofenführer erhalten eine Zulage von 10 % auf den Tariflohn.
- Vom Betriebsinhaber mit der verantwortlichen Leitung des Betriebes beauftragte Meister Erhalten eine Zulage von 20 % auf den Tariflohn.
- Es wird nur eine (der unter Ziffer 6 und 7) aufgeführten Zulagen gewährt.


Anmerkungen von mir: Es handelt sich immer um Bruttogehälter. In den Tarifverträgen ist kein extra Stundenlohn für einen Meister ausgewiesen! Der 20 % Zuschlag macht den Meisterlohn aus!

Was darüber hinaus frei vereinbart wird, ist Sache des Betriebsinhabers und des Meisters.

Diese Zahlen kann man nun als für eine Berechnung eines Geschäftsführers im Bäckerhandwerk nehmen.

Wie gesagt es handelt sich hier um die Basis (also das Minimum), alles was drüber hinaus gehen soll ist verhandelbar. Und hängt von der Wirtschaftskraft des jeweiligen Betriebes ab.

Wenn dann jemand ein Angebot von sagen wir mal 80.000 bis 100.000 € pro Jahr hat (in DM wären dies 160.000 bis 200.000!) ... also wenn den Job keiner haben will, ich würde schon gerne ... :-)

Wer mehr haben möchte sollte sich Gedanken machen, in welcher Branche man in Deutschland mehr verdienen kann.