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Thema: Verdienst/Gehalt eines Bäckereininhabers??!!

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  1. #11
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    AW: Verdienst/Gehalt eines Bäckereininhabers??!!

    Hallo,

    es gibt auch Selbständige die einen Stundenlohn von unter 5 € haben!

    Es gibt auch Bäcker/Konditoren zu z.B. zu folgenden Bedingungen (lt. Stellenangebot) arbeiten:

    6 Tage Woche á 8 Stunden, Lohn nach Vereinbarung (!?)
    > Wobei es sich bei der "Vereinbarung" eher um eine Einseitige "Vereinbarung" handelt!<
    Anmerkung zu der Arbeitszeit von 8 Stunden: Wer aus der Branche ist, weiss das dies nicht immer einzuhalten ist!

    Sofern der Arbeitgeber nicht Tarifgebunden ist und der Mitarbeiter keiner Gewerkschaft angehört, lässt das Arbeitzeitgesetz diese Konstellation zu. Bei Tariflicher Bindung beider Parteien gilt der Tarifvertrag.

    1. Ich habe eine Bäckerei kennengelernt, in der die Bäcker (auch die Bäckermeister) ihren tariflichen Lohn bekommen haben und dafür an bis zu 6 Tagen in der Woche mind. 10 Stunden gearbeitet zu haben. OHNE einen Ausgleich der Überstunden!
    2. Verständlicherweise war der AG nicht der „Chef“, sondern der „Feind“ (O-Ton der Mitarbeiter).
    3. Es gibt auch andere Betriebe die es ähnlich handhaben. Sie nutzen die „Gunst der Stunde“, sprich: Sie nutzen die gegenwärtige Arbeitsmarktsituation (auch wenn die Arbeitslosenzahlen gegenwärtig zurück gehen).
    4. Es mag ja Regionen in Deutschland (Süddeutschland) geben in denen die Welt noch in Ordnung ist. Wenn es sich aber um eine Region wie dem Ruhrgebiet handelt, in dem über 130.000 Arbeitslose (logischerweise nicht alle Bäcker) es gibt und dem gegenüber es nur knapp 4000 offene gemeldete Stellen gibt, dann verleitet es so manchen AG mit Angst und Druck auf „seine“ Mitarbeiter zu agieren. Ganz nach dem Motto: „Wer nicht spurt wird schon sehen was er davon hat!“.
    5. Merkwürdigerweise beklagen sich die gleichen AG wie schlecht doch die Leistung der Mitarbeiter ist und das es schwer ist gutes Personal zu finden.
    6. Und dann gibt es noch die „schöne“ Kombination „Überstunden ohne Ausgleich“ in Verbindung mit gestrichenem Urlaubs- und Weihnachtsgeld, ganz zu schweigen, dass der reguläre Lohn öfter mal zu spät auf dem Konto der Mitarbeiter eintrifft!
    7. Ich kann nur hoffen dass in Zukunft der Fachkräftemangel diese Betriebe am härtesten trifft!
    8. Alles keine Fiktion von mir, sondern deutsche Realität. Wobei man selbstverständlich auch die wirtschaftliche Situation der Betriebe sehen muss. Aber, so manches ist hausgemacht und vom Betriebsinhaber selbstverschuldet.

    Es gibt auch Bäcker und Konditoren die ihren Meisterbrief gemacht haben, in der Hoffnung dann weniger von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein (Erhöhung der Qualifikation, Beweisführung: Interesse am Beruf etc.), dann aber für einen Gesellenlohn arbeiten müssen um überhaupt einen Job zu haben. Nebenbei drücken die Kosten des Meisterlehrgangs! Auch das ist Realität.



    So und jetzt zurück zum eigentlichen Thema, dem Gehalt eines Geschäftsführers.


    Das monatliche Meistergehalt dient lediglich als Grundlage. Bei einem Geschäftsführer ist das Gehalt ja frei Verhandelbar. Und es hängt letztlich von der Qualifikation ab.

    Je nach Betriebsgröße des Unternehmens und dem Aufgabengebietes eines Geschäftsführers reicht der Meisterbrief nicht aus.

    Zusätzliche Qualifikationen z.B. im Bereich Personalverwaltung,Vertri eb/Marketing, Controlling usw. werden gefordert.

    Hier kommt es drauf an, dass man aufzeigen kann, dass man sich selbst um seine Weiterbildung bemüht hat (z.B. Weiterbildungsangebote/Seminare der Handwerkskammern).

    Ein weiterer Punkt ist die Haftung (so etwas wird in den Arbeitsverträgen eines Geschäftsführers geregelt). Ein Geschäftsführer einer GmbH kann u.U. voll Haftbar sein.
    Geändert von prinztorty (09.08.2007 um 16:12 Uhr)

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