Ergebnis 1 bis 10 von 14

Thema: Verdienst/Gehalt eines Bäckereininhabers??!!

Baum-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #9
    Registriert seit
    17.05.2005
    Ort
    NRW, Ruhrgebiet, Dortmund
    Beiträge
    255
    Renommee-Modifikator
    23

    AW: Verdienst/Gehalt eines Bäckereininhabers??!!

    Hallo Moonwalker,

    die von mir genannte Faustformel dient vornehmlich als Ermittlung eines angemessenen Mindest-Unternehmerlohns im Backhandwerk (als Berechnungsgrundlage bei einer Existenzgründung bzw. Betriebsübernahme).

    Diese Faustformel soll aufzeigen, was man für seinen Aufwand den man täglich als Unternehmer betreibt mindestens bekommen sollte, damit sich das ganze auch rentiert.

    Klar wird sich so etwas nicht vom Start weg realisieren lassen und man muss eine (un-) gewisse Zeit mit weniger Einkommen zu Recht kommen.

    Es geht man eine langfristige Perspektive als Unternehmer. Würde man langfristig nicht mehr verdienen als ein vergleichbarer angestellter Meister (mit weniger Aufgaben, weniger Risiko etc.), bräuchte man sich aus finanzieller Sicht ja nicht selbständig machen.

    Bei einem Geschäftsführergehalt muss man (so macht es auch das Finanzamt) unterscheiden zwischen einem

    1. Fremd-Geschäftsführer (Angestellter)
    2. Gesellschafter-Geschäftsführer (Mit-Inhaber)

    Das ganze hat nämlich auch eine steuerrechtliche Komponente.

    Unangemessene, überhöhte Zahlungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer (Mit-Inhaber) unterliegen bei der GmbH als verdeckte Gewinnausschüttung sowohl der Körperschafts- als auch der Gewerbesteuer.

    Hier kann es u.U. Ärger mit dem Finanzamt geben. Finanzbehörden sollen regelmäßig ermitteln, ob das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführer üblich und angemessen ist.



    Wie hoch die angemessene Vergütung?

    Wie hoch die angemessene Vergütung als Geschäftsführer im Einzelfall ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, und zwar:

    - Unternehmensgröße (Umsatz, Mitarbeiterzahl)
    - Branche (Branchen mit hohem technologischen Standard und entsprechend guten Ertragsaussichten zahlen tendenziell höhere Gehälter.)
    - Ertragslage der GmbH (Eine überdurchschnittliche Ertragslage schlägt sich selbstverständlich auch im Gehaltsanspruch des Geschäftsführers nieder.)
    - Die gesellschaftliche Stellung des Geschäftsführers als Unternehmer, der zugleich Besitzer des Unternehmens ist. (Das Gehalt eines Fremd-Geschäftsführers liegt regelmäßig unter dem eines vergleichbaren Gesellschafter-Geschäftsführers, dieses wiederum unter dem eines Gesellschafter-Geschäftsführer mit beherrschendem Einfluss (mehr als 50 % der Anteile).)
    - der Größe und der Stellung des Geschäftsführers innerhalb des Geschäftsführergremiums (Alleingeschäftsführer oder nur Verantwortlich für einzelne Bereiche einer GmbH)
    - und die Faktoren in der Person als Geschäftsführer (Ausbildung, Alter, Qualifikation und die dauer der Geschäftsführungstätigkei t)



    Zusammensetzung der Bezüge

    Das Gehalt eines Geschäftsführers setzt sich in aller Regel aus folgenden Bestandteilen zusammen:

    - Jahresfestgehalt (monatliches Festgehalt)
    - Erfolgsabhängige Bezüge (Tantieme, Prämien)
    - Zusatz- und Sozialleistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zuwendungen usw.)
    - PKW-Überlassung
    - Sonstigen Nebenleistungen (Alters- und Gesundheitsvorsorge, Direktversicherungen, Gehaltsfortzahlungen im Krankheits- oder Todesfall, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten, Beihilfe zur privaten Krankenversicherung bzw. Zahlung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung bei nicht versicherungspflichtigen Geschäftsführern)
    - Übernahme für Aufwendungen zur Weiterbildung, Telefonate, Steuerberatung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte u.a.
    - Abfindungen für den Fall des Ausscheidens
    - Entschädigungen für ein vereinbartes Wettbewerbsverbot


    Die aufgeführten Zusatzleistungen sind frei verhandelbar. Es hängt von deiner Position (Arbeitsmarkt, Qualifikation) sowie deinem Verhandlungsgeschick ab. Die Zusatzleistungen sind in der Regel „Geldwertevorteile“ die aus steuerrechtlichen Gründen gezahlt werden.


    Und wenn man jetzt mal nachrechnet gibt sich, unter Berücksichtigung Unternehmensgröße, Branche usw., schon ein ganz anderes Bild.

    Allerdings zahlt dir niemand so hohes Gehalt, wenn du von Montag bis Freitags täglich deine 8 Stunden machst. Da ist schon eine Menge mehr an persönlichem Einsatz notwendig!

    Mir ist ein Fall (vom Hörensagen) bekannt, von ein Betriebsinhaber einer sehr großen Bäckerei der seinen Geschäftsführer schon mal aus dem Urlaub zurück beordert hat. Der musste die nächste Maschine nach Deutschland nehmen.

    Ich will damit nur sagen, dass in dieser Liga ganz andere Gesetze herrschen als wenn man als normaler Mitarbeiter tätig ist.

    Für 100.000 € wird schon was verlangt. Da gibt es keinen geregelten 8-Stunden-Tag.

    Mit freundlichen Grüßen prinztorty
    Geändert von prinztorty (09.08.2007 um 11:23 Uhr)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 6 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 6)

Ähnliche Themen

  1. Verdienst Vorstellungen im astronomischen Bereich?
    Von Thomas Christensen im Forum Auswandern oder als Bäcker im Ausland arbeiten?
    Antworten: 52
    Letzter Beitrag: 05.03.2013, 22:49
  2. Konditor Verdienst?
    Von Selius im Forum Arbeitsvertrag Tarifvertrag Lohn Gehalt für Bäcker und Konditoren
    Antworten: 33
    Letzter Beitrag: 08.02.2010, 12:27
  3. Gehalt neu verhandeln?
    Von Armand im Forum Arbeitsvertrag Tarifvertrag Lohn Gehalt für Bäcker und Konditoren
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 11.02.2009, 17:20
  4. Verdienst auf einem Schiff
    Von Armand im Forum Arbeitsvertrag Tarifvertrag Lohn Gehalt für Bäcker und Konditoren
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 27.02.2007, 08:36
  5. Verdienst Restaurantleiter bzw. Geschäftsführer
    Von medusa im Forum Arbeit Ausbildung Weiterbildung in der Gastronomie
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 03.04.2006, 16:45

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •