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Thema: Verdienst/Gehalt eines Bäckereininhabers??!!

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  1. #1
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    AW: Verdienst/Gehalt eines Bäckereininhabers??!!

    ja das wuerdest Du gerne wissen....ich werds dir aber nicht verraten......

  2. #2
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    AW: Verdienst/Gehalt eines Bäckereininhabers??!!

    es kommt immer auf die Leistung an.Man kann nicht verlangen weltmeisterlich zu verdienen,aber nur kreisklassen Leistung abliefern.
    Es kommt ja schleißlich nicht auf den Umsatz an,denn Umsatz ist nicht gleich Gewinn.
    Es wird wohl von Region zu Region unterschiedlich sein.
    Ich bezweifel aber,dass hier irgendein Inhaber oder GF sein Gehalt offenlegt.

  3. #3
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    AW: Verdienst/Gehalt eines Bäckereininhabers??!!

    Ich bezweifel aber,dass hier irgendein Inhaber oder GF sein Gehalt offenlegt.
    Wieso, ich sehe keinen Grund dazu nicht mal eine Hausnummer (wie von Hubertus) zu nennen! Es ist schließlich alles anonym hier!

    Wäre schön wenn jemand zumindest mal eine Größenordnung angeben würde...

  4. #4
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    AW: Verdienst/Gehalt eines Bäckereininhabers??!!

    Wie Hubertus schon sagte, kann ein Geschäftsführer (der kein Inhaber ist!) schon um die 100.000 € Brutto im Jahr verdienen.

    Dies ist aber immer von der jeweiligen Unternehmensgröße abhängig.

    Die kleine Bäckerei mit 5 oder 6 Filialen wird diese Summe für einen angestellten Geschäftsführer nicht aufbringen.

    Ein selbständiger Meister kann auch das Doppelte oder dreifache davon verdienen oder aber auch nichts (NULL €/Jahr)!

    Das hängt ganz einfach von der wirtschaftlichen Situation und der Unternehmensgröße ab.

    Herr Heiner Kamps hat damals als Chef seines Bäckerei-Imperiums jeden Monat andere Summen verdient als der Bäcker mit (wenn überhaupt) einer Handvoll Filialen und Lieferkunden.

    Soweit mir bekannt ist, gilt als vereinfachte Formel für die Berechnung eines (Mindest-) Unternehmerlohnes im Backhandwerk folgendes:

    - monatliches Meistergehalt (Tariflich) x 12 , zuzüglich aller Sozialleistungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Nachtzuschläge usw.) ,
    - darauf einen 20prozentigen Aufschlag (Gewinn, Risiko)
    - sowie die marktübliche Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals

    Dies wird als Basis bei der Berechnung eines Unternehmerlohnes im Backhandwerk angenommen.

    Alles was danach mehr verdient wird, hat was mit Fleiß, Geschick und auch einer gewissen Portion Glück zu tun!

    Wenn ich AKTIV (also SELBST und STÄNDIG) in meinem Betrieb mitarbeite, kann ich selbstverständlich meine Personalkosten positiv beeinflussen (also auch meinen persönlichen Gewinn resp. Gehalt gestalten!).

    Die Personalkosten bilden in vielen Betrieben den größten Kostenblock.

  5. #5
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    AW: Verdienst/Gehalt eines Bäckereininhabers??!!

    @prinztorty: Vielen Dank für deine Antwort!

    Soweit mir bekannt ist, gilt als vereinfachte Formel für die Berechnung eines (Mindest-) Unternehmerlohnes im Backhandwerk folgendes:

    - monatliches Meistergehalt (Tariflich) x 12 , zuzüglich aller Sozialleistungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Nachtzuschläge usw.) ,
    - darauf einen 20prozentigen Aufschlag (Gewinn, Risiko)
    - sowie die marktübliche Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals

    Dies wird als Basis bei der Berechnung eines Unternehmerlohnes im Backhandwerk angenommen.
    Mhh, so eine Faustformel ist ja prinzipiell sehr anschaulich, aber in diesem konkreten Fall weiß ich nicht wie du da auf die 100 TSD € kommst?!?
    • monatliches Meistergehalt (Tariflich, inkl. aller Zuschläge) x 12 = 35 TSD €
    • unter Berücksichtigung der 20% Aufschlag ergibt das: 42 TSD €
    Wo bleiben denn dann nach deiner Rechnung die restlichen 58 TSD €?

    Nochmal zurück zum Ausgangsfall: Meinst du (bzw. auch die anderen), daß 100 TSD € Jahresbruttogehalt für einen GF bei einer mittelgroßen Bäckerei mit ca. 6 Mio € Umsatz und ca. 100 Mitarbeitern realistisch ist?

  6. #6
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    AW: Verdienst/Gehalt eines Bäckereininhabers??!!

    Hallo Moonwalker,

    die von mir genannte Faustformel dient vornehmlich als Ermittlung eines angemessenen Mindest-Unternehmerlohns im Backhandwerk (als Berechnungsgrundlage bei einer Existenzgründung bzw. Betriebsübernahme).

    Diese Faustformel soll aufzeigen, was man für seinen Aufwand den man täglich als Unternehmer betreibt mindestens bekommen sollte, damit sich das ganze auch rentiert.

    Klar wird sich so etwas nicht vom Start weg realisieren lassen und man muss eine (un-) gewisse Zeit mit weniger Einkommen zu Recht kommen.

    Es geht man eine langfristige Perspektive als Unternehmer. Würde man langfristig nicht mehr verdienen als ein vergleichbarer angestellter Meister (mit weniger Aufgaben, weniger Risiko etc.), bräuchte man sich aus finanzieller Sicht ja nicht selbständig machen.

    Bei einem Geschäftsführergehalt muss man (so macht es auch das Finanzamt) unterscheiden zwischen einem

    1. Fremd-Geschäftsführer (Angestellter)
    2. Gesellschafter-Geschäftsführer (Mit-Inhaber)

    Das ganze hat nämlich auch eine steuerrechtliche Komponente.

    Unangemessene, überhöhte Zahlungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer (Mit-Inhaber) unterliegen bei der GmbH als verdeckte Gewinnausschüttung sowohl der Körperschafts- als auch der Gewerbesteuer.

    Hier kann es u.U. Ärger mit dem Finanzamt geben. Finanzbehörden sollen regelmäßig ermitteln, ob das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführer üblich und angemessen ist.



    Wie hoch die angemessene Vergütung?

    Wie hoch die angemessene Vergütung als Geschäftsführer im Einzelfall ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, und zwar:

    - Unternehmensgröße (Umsatz, Mitarbeiterzahl)
    - Branche (Branchen mit hohem technologischen Standard und entsprechend guten Ertragsaussichten zahlen tendenziell höhere Gehälter.)
    - Ertragslage der GmbH (Eine überdurchschnittliche Ertragslage schlägt sich selbstverständlich auch im Gehaltsanspruch des Geschäftsführers nieder.)
    - Die gesellschaftliche Stellung des Geschäftsführers als Unternehmer, der zugleich Besitzer des Unternehmens ist. (Das Gehalt eines Fremd-Geschäftsführers liegt regelmäßig unter dem eines vergleichbaren Gesellschafter-Geschäftsführers, dieses wiederum unter dem eines Gesellschafter-Geschäftsführer mit beherrschendem Einfluss (mehr als 50 % der Anteile).)
    - der Größe und der Stellung des Geschäftsführers innerhalb des Geschäftsführergremiums (Alleingeschäftsführer oder nur Verantwortlich für einzelne Bereiche einer GmbH)
    - und die Faktoren in der Person als Geschäftsführer (Ausbildung, Alter, Qualifikation und die dauer der Geschäftsführungstätigkei t)



    Zusammensetzung der Bezüge

    Das Gehalt eines Geschäftsführers setzt sich in aller Regel aus folgenden Bestandteilen zusammen:

    - Jahresfestgehalt (monatliches Festgehalt)
    - Erfolgsabhängige Bezüge (Tantieme, Prämien)
    - Zusatz- und Sozialleistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zuwendungen usw.)
    - PKW-Überlassung
    - Sonstigen Nebenleistungen (Alters- und Gesundheitsvorsorge, Direktversicherungen, Gehaltsfortzahlungen im Krankheits- oder Todesfall, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten, Beihilfe zur privaten Krankenversicherung bzw. Zahlung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung bei nicht versicherungspflichtigen Geschäftsführern)
    - Übernahme für Aufwendungen zur Weiterbildung, Telefonate, Steuerberatung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte u.a.
    - Abfindungen für den Fall des Ausscheidens
    - Entschädigungen für ein vereinbartes Wettbewerbsverbot


    Die aufgeführten Zusatzleistungen sind frei verhandelbar. Es hängt von deiner Position (Arbeitsmarkt, Qualifikation) sowie deinem Verhandlungsgeschick ab. Die Zusatzleistungen sind in der Regel „Geldwertevorteile“ die aus steuerrechtlichen Gründen gezahlt werden.


    Und wenn man jetzt mal nachrechnet gibt sich, unter Berücksichtigung Unternehmensgröße, Branche usw., schon ein ganz anderes Bild.

    Allerdings zahlt dir niemand so hohes Gehalt, wenn du von Montag bis Freitags täglich deine 8 Stunden machst. Da ist schon eine Menge mehr an persönlichem Einsatz notwendig!

    Mir ist ein Fall (vom Hörensagen) bekannt, von ein Betriebsinhaber einer sehr großen Bäckerei der seinen Geschäftsführer schon mal aus dem Urlaub zurück beordert hat. Der musste die nächste Maschine nach Deutschland nehmen.

    Ich will damit nur sagen, dass in dieser Liga ganz andere Gesetze herrschen als wenn man als normaler Mitarbeiter tätig ist.

    Für 100.000 € wird schon was verlangt. Da gibt es keinen geregelten 8-Stunden-Tag.

    Mit freundlichen Grüßen prinztorty
    Geändert von prinztorty (09.08.2007 um 11:23 Uhr)

  7. #7
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    AW: Verdienst/Gehalt eines Bäckereininhabers??!!

    • monatliches Meistergehalt (Tariflich, inkl. aller Zuschläge) x 12 = 35 TSD €



    kein Meister arbeit für so ein Gehalt

  8. #8
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    AW: Verdienst/Gehalt eines Bäckereininhabers??!!

    Hallo,

    es gibt auch Selbständige die einen Stundenlohn von unter 5 € haben!

    Es gibt auch Bäcker/Konditoren zu z.B. zu folgenden Bedingungen (lt. Stellenangebot) arbeiten:

    6 Tage Woche á 8 Stunden, Lohn nach Vereinbarung (!?)
    > Wobei es sich bei der "Vereinbarung" eher um eine Einseitige "Vereinbarung" handelt!<
    Anmerkung zu der Arbeitszeit von 8 Stunden: Wer aus der Branche ist, weiss das dies nicht immer einzuhalten ist!

    Sofern der Arbeitgeber nicht Tarifgebunden ist und der Mitarbeiter keiner Gewerkschaft angehört, lässt das Arbeitzeitgesetz diese Konstellation zu. Bei Tariflicher Bindung beider Parteien gilt der Tarifvertrag.

    1. Ich habe eine Bäckerei kennengelernt, in der die Bäcker (auch die Bäckermeister) ihren tariflichen Lohn bekommen haben und dafür an bis zu 6 Tagen in der Woche mind. 10 Stunden gearbeitet zu haben. OHNE einen Ausgleich der Überstunden!
    2. Verständlicherweise war der AG nicht der „Chef“, sondern der „Feind“ (O-Ton der Mitarbeiter).
    3. Es gibt auch andere Betriebe die es ähnlich handhaben. Sie nutzen die „Gunst der Stunde“, sprich: Sie nutzen die gegenwärtige Arbeitsmarktsituation (auch wenn die Arbeitslosenzahlen gegenwärtig zurück gehen).
    4. Es mag ja Regionen in Deutschland (Süddeutschland) geben in denen die Welt noch in Ordnung ist. Wenn es sich aber um eine Region wie dem Ruhrgebiet handelt, in dem über 130.000 Arbeitslose (logischerweise nicht alle Bäcker) es gibt und dem gegenüber es nur knapp 4000 offene gemeldete Stellen gibt, dann verleitet es so manchen AG mit Angst und Druck auf „seine“ Mitarbeiter zu agieren. Ganz nach dem Motto: „Wer nicht spurt wird schon sehen was er davon hat!“.
    5. Merkwürdigerweise beklagen sich die gleichen AG wie schlecht doch die Leistung der Mitarbeiter ist und das es schwer ist gutes Personal zu finden.
    6. Und dann gibt es noch die „schöne“ Kombination „Überstunden ohne Ausgleich“ in Verbindung mit gestrichenem Urlaubs- und Weihnachtsgeld, ganz zu schweigen, dass der reguläre Lohn öfter mal zu spät auf dem Konto der Mitarbeiter eintrifft!
    7. Ich kann nur hoffen dass in Zukunft der Fachkräftemangel diese Betriebe am härtesten trifft!
    8. Alles keine Fiktion von mir, sondern deutsche Realität. Wobei man selbstverständlich auch die wirtschaftliche Situation der Betriebe sehen muss. Aber, so manches ist hausgemacht und vom Betriebsinhaber selbstverschuldet.

    Es gibt auch Bäcker und Konditoren die ihren Meisterbrief gemacht haben, in der Hoffnung dann weniger von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein (Erhöhung der Qualifikation, Beweisführung: Interesse am Beruf etc.), dann aber für einen Gesellenlohn arbeiten müssen um überhaupt einen Job zu haben. Nebenbei drücken die Kosten des Meisterlehrgangs! Auch das ist Realität.



    So und jetzt zurück zum eigentlichen Thema, dem Gehalt eines Geschäftsführers.


    Das monatliche Meistergehalt dient lediglich als Grundlage. Bei einem Geschäftsführer ist das Gehalt ja frei Verhandelbar. Und es hängt letztlich von der Qualifikation ab.

    Je nach Betriebsgröße des Unternehmens und dem Aufgabengebietes eines Geschäftsführers reicht der Meisterbrief nicht aus.

    Zusätzliche Qualifikationen z.B. im Bereich Personalverwaltung,Vertri eb/Marketing, Controlling usw. werden gefordert.

    Hier kommt es drauf an, dass man aufzeigen kann, dass man sich selbst um seine Weiterbildung bemüht hat (z.B. Weiterbildungsangebote/Seminare der Handwerkskammern).

    Ein weiterer Punkt ist die Haftung (so etwas wird in den Arbeitsverträgen eines Geschäftsführers geregelt). Ein Geschäftsführer einer GmbH kann u.U. voll Haftbar sein.
    Geändert von prinztorty (09.08.2007 um 16:12 Uhr)

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