Guten Tag,
ein Blick in die Handwerksordnung kann Klarheit verschaffen.
Auszug aus der Handwerksverordnung:
§ 7a Ausübungsberechtigung für andere Gewerke
§ 8 Ausnahmebewilligung
[Kurzfassung/Kernsatz]
„Wer ein Handwerk nach § 1 betreibt, erhält eine Ausübungsberechtigung für ein anderes Gewerk der Anlage A oder für wesentliche Tätigkeiten in diesem Gewerbe, wenn die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen sind; dabei sind auch seine bisherigen beruflichen Erfahrungen und Tätigkeiten zu berücksichtigen.“
Entscheidend scheint mir dabei zu sein, „die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten“.
Demnach könnte ein Bäcker eher eine Konditormeister-Prüfung ablegen, als ein Dachdecker oder Friseur! Das so mancher Bäckermeister zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Meisterprüfung im Konditoren-Handwerk absolvierte ist nichts Neues.
Zur Frage von Frido2001: „Ist dies möglich oder fachlich einfach nicht miteinander zu vereinbaren?“
Die Unterschiede zwischen einer Bäckerei und der feinen Konditorei sind schon sehr Gross.
Viele Feinheiten, die man erst im Laufe von vielen Jahren lernt machen den Unterschied aus. Die Einstellung zu meiner Arbeit, zu den Produkten, Fertig-Backmischungen „Ja“ oder „Nein“, Kreativität, Freude an seinem Beruf, also die jeweilige Geisteshaltung machen den Unterschied aus.
Es gibt Bäcker und Bäcker, es gibt Konditoren und Konditoren, ebenso wie es Köche und Köche gibt.
Aufgeschlossenheit, Lebenslanges Lernen und eine positive Einstellung zum Beruf sind sehr wichtig! Nur so kann man Erfolg haben.




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