Hallo
Also sie könnte erst ein Bäckermeisterin machen , danach hat sie ein Anrecht eine Im verwanten Beruf . z.b. Konditormeister zu machen müste dann nur noch den Praktischen teil nachholen.
Konditorin
Hallo
Also sie könnte erst ein Bäckermeisterin machen , danach hat sie ein Anrecht eine Im verwanten Beruf . z.b. Konditormeister zu machen müste dann nur noch den Praktischen teil nachholen.
Konditorin
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