Servus mousny
Das freut mich das der Steuerberater meine Aussage bestätigt hat :-) Es ist aber auch wirklich so.
Also schonmal kein schlechter Ansatz nur das zu verkaufen was Dir selber schmeckt, später wirst Du bestimmt mal das verkaufen müssen was den Kunden schmeckt, unabhängig davon obs Dir persönlich nun schmeckt oder nicht, denn Du machst auch den Umsatz mit Waren die Dir nicht schmecken.
Die Waren von verschiedenen Bäckern zu beziehen kann auch Vorteile haben, z.B. im breiten Sortiment(was es nicht zwangsläufig braucht) oder weil es der Kunde gern so hätte.
In meiner Lehrzeit hatten wir zwei Kunden/Wiederverkäufer die von uns und einem anderen Kollegen Ware bezogen haben. Das hatte auch den Vorteil das dieser Wiederverkäufer das ganze Jahr offen hatte wärend entweder wir oder der andere Betrieb mal für paar Wochen Betriebsurlaub machen konnte.
Es ist also nicht unrealistisch von mehreren Bäckerein Ware zu beziehen.
Liefervertrage sind verhandelbar, davon hängen aber auch Konditionen die Du bekommst ab.
In der Anlaufzeit würde ich eine Kündigung des Liefervertrags von 2-4 Wochen vereinbaren und keine Laufzeit, wenn so machbar. Ansonsten mindestens ein halbes Jahr Laufzeit vereinbaren mit der gleichen Kündigungszeit.
Es gibt natürlich Richtlinien darüber, denn ein Liefervertrag ist ein Werkvertrag. Leider ist es bei mir schon ein wenig her wo ich mich mit Werkverträgen beschäftigen mußte, im Kopf habe ich das alles aktuell nichtmehr(Bedingungen, Kündigung usw).
Vielleicht kann das ein Kollege hier für mich ausführen, gibt bestimmt einen der das noch im Kopf hat(BdH, Vertragsrecht).
So, soviel erstmal dazu von meiner Seite.
Schönen Gruß vom bestback